Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

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Kommentar

Der kreative Mittelstand fällt aus den Corona-Hilfsprogrammen

05.06.2020

Milliarden für die Wirtschaft, darunter auch viel Geld für Selbständige: solche Meldungen hören sich gut an. Die PR-Verantwortlichen der Bundesregierung haben volle Leistung gezeigt. Nicht mehr über zu wenig Geld vom Staat wird in den Medien diskutiert, sondern nur noch darüber, ob nicht zu viel gemacht wird und wer das jemals zurückzahlen kann.

Durch die ganze Debatte über das Für und Wieder der "Milliardenflut" wird kaum noch thematisiert, dass ein Teil der Selbständigen von praktisch jeder Unterstützung ausgeschlossen bleibt. Die Rede ist vom kreativen Mittelstand.

Wer ist dieser kreative Mittelstand, der sich übergangen fühlt? Ganz einfach: diejenigen Haushalte, in denen zwei oder auch mehr Personen Geld verdienen. Üblicherweise handelt es sich dabei um überschaubare Summe, meist maximal 3.000 Euro netto pro Person.

Beispielsweise die Frau als Lehrerin mit 2.700 netto, der Mann als freier Journalist mit 2.500 netto. Oder umgekehrt. In den Vor-Corona-Zeiten konnte ein solcher Haushalt mithin auf über 5.000 Euro netto kommen. Finanziert wurden damit eine Mietwohnung und Fahrzeuge, Kinder im Haushalt oder Studium und natürlich auch Geld zurückgelegt. Vor allem wurden vom Einkommen aber auch hohe Beiträge an die Sozialversicherung und das Finanzamt geleistet, denn das Solidarsystem verlangt von Besserverdienenden einen deutlichen Beitrag. Durch Corona brach in unserem Beispiel das Einkommen des freien Journalisten ein, und zwar auf Null. Wie so viele andere Freie (rund ein Drittel) bekam er gar keine neuen Aufträge mehr. Das Einkommen der Familie kommt jetzt nur noch von der Ehefrau. 2.700 Euro hören sich erst einmal sehr ordentlich an. Wer sich allerdings wegen des früher oberhalb von 5.000 Euro liegenden Haushaltseinkommens nun wie unsere Musterfamilie eine Mietwohnung mit Warmmiete 1.500 Euro leisten konnte, hat in unserem Fall nur noch 1.200 Euro zur Verfügung. Das ist aber aus Sicht des Gesetzgebers in unserem Beispiel auch ausreichend, denn das ist mehr als der Regelsatz für zwei Erwachsene im Haushalt und ein Kind. Denn das wären 432 Euro plus 389 Euro für die zweite Person und 326 Euro für ein z.B. 15jähriges Kind, mithin 1.147 Euro.

Die Familie hat nach Abzug der Mietwohnungskosten mit 1.200 Euro immer noch mehr auf dem Konto als ihr nach den Regelsätzen zustünde. Daher bekommt sie keinerlei Unterstützung aus der Corona-Grundsicherung. Kosten für Ausgaben, etwa den Autokredit oder die Mietwohnung für ein studierendes Kind, alles das spielt keine Rolle.

Eine Familie, die eben noch zum kreativen Mittelstand gehörte und ordentlich in das Sozial- und Steuersystem einzahlte, erhält also gar nichts. Wenn keine Ersparnisse vorhanden sind, müssen Schulden gemacht werden. Ein Ergebnis, dass unfair erscheint, wenn gleichzeitig andere, die getrennt von ihren Partnerinnen oder Partnern leben, das volle Programm der Corona-Grundsicherung erhalten. Ziehe nie mit einer anderen Person in einen gemeinsamen Haushalt, so scheint die Moral der Geschicht´zu heißen.

Nun weist die Politik stolz darauf hin, dass sie doch Selbständigen großzügige Soforthilfen zahle, bis zu 3.000 Euro pro Monat und ab Juni möglicherweise in Sonderfällen auch mehr. Doch auch hier die nächste Crux. Die Soforthilfen dürfen in fast allen Bundesländern nur für Betriebsausgaben verwendet werden.

Haben denn freie Journalistinnen und Journalisten keine Betriebsausgaben, fragen Politikerinnen und Politiker verdutzt. Natürlich haben sie das, durchschnittlich sind es sogar 28 Prozent ihrer Einnahmen. Aber natürlich haben die meisten Betriebsausgaben im Wesentlichen nur dann, wenn sie zu Aufträgen unterwegs sind. Natürlich kaufen einige Freie auch ein Auto zur geschäftlichen Nutzung, oder teure Film- und Fotokameras samt Objektiven und aufwändige Computer, vom Arbeitsplatz-Boliden bis zum schlanken Laptop für den Bericht aus der Ratssitzung. Von solchen Ausgaben abgesehen haben viele Freie aber immer nur laufende Betriebsausgaben im Zusammenhang mit Aufträgen, die sie ausführen. Gibt es aber wie in der Corona-Pandemie keine Aufträge, fahren sie natürlich nicht einfach mal so nach Düsseldorf oder Deggendorf, um "irgendetwas Interessantes zum Berichten zu finden". Das heißt, bei vielen Freien entstehen derzeit keine größeren Betriebsausgaben, Ausnahme diejenigen, die jetzt in ein Auto oder neue Arbeitsgeräte bis hin zum Relaunch ihrer Internetseite investieren. Und wer derzeit investiert, bekommt immer öfter von Hotlines der Landesförderstellen gesagt, dass die Soforthilfen gar nicht für solche Großinvestitionen gedacht seien, sondern vielmehr nur für laufende Betriebsausgaben.

Die aufwändige Vorproduktion von Inhalten und damit die Verursachung laufender Betriebsausgaben ohne Auftrag ist bei vielen Selbständigen nicht üblich. Ihre betriebswirtschaftliche Ausgabenplanung ist verantwortungsvoll und verursacht Betriebsausgaben nur insoweit, wie ein Erlös wahrscheinlich ist. Daher zielt die Soforthilfe zumindest bei einem Teil der Selbständigen ins Leere.

Für die Freien aus dem kreativen Mittelstand ist daher die Soforthilfe neben der Corona-Grundsicherung der zweite Schuss in den Ofen.

Der DJV hat diese Problematik bereits mehrfach bei Regierungspolitikern und auch Oppositionspolitikern eingebracht. Teilweise stieß er bei Regierungsvertretern auf vollkommenes Unverständnis. "Wir haben doch ein soziales Füllhorn für die Selbständigen geschaffen", hieß es da geradezu aggressiv. Auch die Opposition hört hier eher vornehm zu, da es politischer Usus ist, sich für die untersten Einkommensklassen einzusetzen. Der kreative Mittelstand scheint vielen geradezu suspekt zu sein. Offenbar gibt es hier die absurde Vorstellung, dieser Personenkreis horte irgendwo geheimes Vermögen, weswegen er kein Engagement verdient.

Wie geht es weiter? Betroffenen ist zu raten, in dieser Sache die Bundes- und Landtagsabgeordneten ihres Wahlkreises anzuschreiben. Auch wenn es schnelle Erfolge nicht garantieren kann, so kann der kreative Mittelstand nur dann etwas erreichen, wenn er sich sachlich gegenüber den zuständigen Stellen äußert, statt im Schmollwinkel sozialer Medien pauschale Politikschelte zu pflegen.

Zu solchen Anschreiben gehört natürlich auch, dass man die Politik stets ausführlich dafür loben sollte, dass sie sehr viel für diejenigen tun, die wenig oder gar nichts haben. Die Bundesregierung kann dafür nicht genug gelobt werden, dass sie hier so viel getan hat und weiterhin unternimmt, und gerade deswegen und im Zusammenhang mit diesem deutlichen Lob gehört es sich, in aller Schärfe darauf hinzuweisen, dass man gerade die guten Sozialversicherungszahler und zuverlässigen Steuerzahler komplett außen vor lässt.


Michael Hirschler, hir@djv.de


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