Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

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Bestseller

Nachvergütungen einfordern

30.07.2021

Der Deutsche Journalisten-Verband fordert alle Urheberinnen und Urheber auf, gegenüber ihren Auftraggebern auf Nachvergütung zu pochen, wenn mit ihren Werken unerwartet große Gewinne erzielt werden.

Aktueller Anlass ist die Einigung zwischen den ARD-Anstalten und dem Kameramann des Films „Das Boot“ Jost Vacano. Demnach erhält Vacano nachträglich eine Zahlung von 160.000 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Rechtliche Grundlage der Einigung ist der sogenannte Bestseller-Paragraf des Urhebergesetzes, der dem Urheber eine nachträgliche angemessene Beteiligung zuspricht, wenn zwischen der Vergütung und den erzielten Erträgen ein auffälliges Missverhältnis steht.


DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall begrüßt die Einigung zwischen Vacano und den ARD-Anstalten: „Der Kollege hat sich jahrelang auch vor Gericht für eine faire Vergütung ins Zeug gelegt. Gut, dass die Sender endlich eingelenkt haben.“ Der Fall zeige, dass es sich für Urheber lohnen kann, die ihnen zustehende faire Honorierung einzufordern. Der DJV und seine Landesverbände unterstützten ihre Mitglieder bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Interessen.

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:

Hendrik Zörner

Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, djv@djv.de

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