Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

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Rheinpfalz

Neue Pauschale für Nutzung von Terminfotos

12.06.2015

DJV-Landesverband Rheinland-Pfalz verhandelt neuen Pressefotografenvertrag für Nutzungen in Netz, Apps und Social Media bei der Rheinpfalz

Freie Fotojournalistinnen und Fotojournalisten der Rheinpfalz erhalten neue Vertragsregelungen. Darin ist die Nutzung ihrer Bilder in Social Media, in Bilderstrecken auf Apps und der Internetseite jetzt klar geregelt. Das bringt dem Verlag und den Pressefotografen mehr Rechtssicherheit und den Fotografen zudem auch zusätzliches Geld.

Die Interessen der Fotojournalistinnen und Fotojournalisten der Rheinpfalz wurden in den Verhandlungen ausschließlich vom DJV-Landesverband Rheinland-Pfalz vertreten. Dessen Geschäftsführerin Gisela Schmoldt verhandelte mehrere Monate lang für die Gruppe der Pressefotografen. 

Die Fotojournalistinnen und Fotojournalisten erhalten durch die Neuregelung eine zusätzliche Pauschale von 250 Euro pro Monat. Diese Pauschale ergänzt die bereits vor einigen Jahren verhandelten Vertragsbedingungen an der Rheinpfalz. Dafür räumen die Pressefotografen der Rheinpfalz das Recht ein, pro Kalenderjahr bis zu 1.000 Bilder zu nutzen, die von Terminen stammen, die von der Rheinpfalz schon vergütet wurden, aber als ,,weitere Bilder" nicht in der Printausgabe verwendet wurden.

Die Rheinpfalz erhält das Recht, bis zu acht der ,,weiteren Bilder" in Bildstrecken auf der der App sowie im Netzauftritt der Zeitung zu nutzen. Diese Bilder dürfen dann auch in den Social-Media-Diensten Facebook und Twitter als Anriss/Teaser genutzt werden, die zum eigentlichen Internetbeitrag führen. Ein eigenständiges Hochladen der Bilder auf Facebook ist dagegen nicht gestattet, so dass die Bilder dort nicht in hoher Auflösung landen. Sollte die Rheinpfalz die Bilder später doch noch in der Printausgabe vergüten, so sind solche neuen Nutzungen nach der bisherigen Vergütungsordnung gesondert zu vergüten.

Die Rheinpfalz übernimmt ihrerseits die Haftung für mögliche Ansprüche abgebildeter Personen oder Dritter, die aus diesen Nutzungen entstehen könnten. Für bestimmte Themenbereiche/Motive wird die Galerie- und Social-Media-Nutzung von vornherein ausgeschlossen.

Die Regelung insgesamt erscheint als gangbarer Kompromiss für Verlag und Pressefotografen. Für den Verlag bringt die Regelung deutlich mehr Rechtssicherheit und eine stabile Grundlage für die Zusammenarbeit mit seinen Fotografen, für die Gruppe selbst gibt es mehr Schutz vor Ansprüchen Dritter und zudem eine regelmäßige Pauschale.

Mit der Begrenzung der Regelung auf solche Bilder, die von bereits anderweitig vergüteten Terminen stammen, bleibt das normale Honorarniveau für Auftragsarbeiten und Bildangebote gesichert. Zudem bestätigt der Zusatzvertrag noch einmal die Geltung der bisherigen Vertragsbedingungen, die ihrerseits auf die Vergütungsregeln an Tageszeitungen Bezug nehmen.

Der komplette Vertragstext ist für Mitglieder nach Login in das DJV-Intranet hier zu sehen (im Feld "Ausverhandelte Vertragsbedingungen"; für Nichtmitglieder nicht zugänglich).


M. Hirschler (hir@djv.de)
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