Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

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Künstlersozialkasse

Übersicht über Kosten von Wahltarifen für das vorgezogene Krankengeld

14.11.2018

Bein gebrochen und längere Zeit nicht arbeitsfähig: Wie kann die Miete und der Lebensunterhalt weiter gezahlt werden? Wer in der Künstlersozialkasse (KSK) versichert ist und dort die gesetzliche Krankenkasse gewählt hat, erhält automatisch ab der 7. Woche einer Krankheit gesetzliches Krankengeld, das sind rund 70 Prozent des bei der KSK gemeldeten Arbeitseinkommens. Wer als z.B. 24.000 Euro Jahresgewinn (=2.000 Euro monatlich) geschätzt hat, bekäme dann rund 1.400 Euro Krankengeld im Monat. Zusätzlich besteht während des Bezugs von Krankengeld Beitragsfreiheit. Auch wenn dieser Betrag für Geringverdiener nicht exorbitant erscheint, sind das gleichwohl eine recht ordentliche Leistung und Beitragsfreiheit, die natürlich bei höheren geschätzten Arbeitseinkommen entsprechend höher ausfällt.

Doch erst ab der 7. Woche? Nicht jede/r ist in der Lage, Reserven für sechs Wochen Krankheit zu bilden und/oder würde gerne schon früher Leistungen erhalten. Die gute Nachricht: Die Krankenkassen müssen ihren Mitgliedern Wahltarife für vorgezogenes Krankengeld ab der 3. Woche anbieten. Doch die Preise dafür fallen ganz unterschiedlich aus. Die "Stiftung Warentest" hat sich jetzt mit den Tarifen auseinandergesetzt. Der Bericht kann für 1,50 Euro bei der Stiftung heruntergeladen werden: Link zur Meldung der Stiftung zum Thema (mit Shopsystem).
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