Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

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Gemeinsame Vergütungsregeln

Volltreffer

16.03.2021

Eine freie Journalistin wurde um 66.000 Euro reicher. Diese Summe sprach ihr das OLG Nürnberg als Honorarnachzahlung zu. Ihre Zeitung wollte sie mit 14 Cent pro Zeile abspeisen.

Das erst jetzt veröffentlichte Urteil (Az. 3 U 761/20) ist ein voller Erfolg für die freie Journalistin, die jahrelang für die Landauer Zeitung für einen Hungerlohn gearbeitet hatte. 14 Cent erhielt sie für die Druckzeile, fünf Euro für ein Foto. Vertragsgrundlage war eine mündliche Vereinbarung. Schließlich zog die Journalistin vor Gericht und klagte auf Anwendung der Gemeinsamen Vergütungsregeln, die Zeitungsverleger und Journalistengewerkschaften, darunter der DJV, vor Jahren abgeschlossen haben.
Schon die erste Instanz gab ihr im vergangenen Jahr Recht. Und jetzt auch das Oberlandesgericht Nürnberg. Beide Gerichte wischten die Behauptung der Zeitung vom Tisch, die Klägerin habe keine journalistische Ausbildung und sei deshalb keine hauptberufliche Journalistin. Irrelevant, meinte das OLG Nürnberg. Die pure Masse der Artikel und Fotos und der immense Zeitaufwand der Journlistin für die Landauer Zeitung seien Ausweis der journalistischen Tätigkeit. Dass sie den Presseausweis besitzt und Beiträge an die Künstlersozialversicherung abführt, sprach auch noch für sie.
66.000 Euro sind viel Geld. Auch für andere Freie, die sich bisher nicht getraut haben, ihre Honorarforderungen einzuklagen. Vielleicht liegt ihr Fall ja ähnlich wie der der Kollegin.
Ein Kommentar von Hendrik Zörner

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