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Basisinfo private Krankenzusatzversicherung

Ein Studie der Uni Köln hat es 2008 ans Tageslicht gebracht, was viele bereits vermutet haben: Privat Krankenversicherte werden beim Arzt bevorzugt behandelt. Doch: Lohnt der Abschluss von Zusatzversicherungen? Und welche sollen es sein? Worauf sollte geachtet werden? Wie immer gilt: Lassen Sie sich nicht von subjektiven Gefühlen leiten. Setzen Sie zunächst die richtigen Schwerpunkte beim Abschluss von Versicherungsverträgen. Zunächst sollten Risiken versichert werden, die Sie in den wirtschaftlichen Ruin treiben können.

Unser Rat

Für Krankenzusatzversicherungen gilt daher: Es ist überlegenswert, jedoch nicht zwingend notwendig, da die gesetzliche Krankenversicherung nach wie vor einen ausreichenden Schutz bietet – auch wenn es beim Arzt manchmal länger dauert.

Hintergrundinformation

Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung haben im Fall

a.) eines stationären Krankenhausaufenthaltes nur Anspruch auf Regelleistungen, d.h.

  • Unterbringung im Mehrbettzimmer (Allgemeine Pflegeklasse),
  • Behandlung durch den Dienst habenden Arzt,
  • Unterbringung in einem der beiden nächst gelegenen geeigneten Krankenhäusern.


b.) Im ambulanten Bereich
sieht der Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen unter anderem folgendes vor:

  • Zahnersatz mit unterschiedlichen Festzuschüssen,
  • Keine Erstattung von Heilpraktikerbehandlungen,
  • Behandlung durch Kassenärzte,
  • Heilmittel (Massagen, Krankengymnastik) mit Selbstbeteiligung von 15 Prozent,
  • Arzneimittel mit einer Selbstbeteiligung von 4-5 € je  nach Packungsgröße,
  • Hilfsmittel mit einer Selbstbeteiligung von 20 %.


Zudem gilt, dass der Versicherungsschutz auf die Europäische Union und Länder, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, eingeschränkt wird (vor allem Europa). Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport aus dem Ausland werden nicht übernommen.

Krankentagegeld wird, sofern bei Selbständigen überhaupt ein Anspruch besteht, max. in Höhe von ca. 85 € pro Tag abzüglich Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherungsbeiträgen gezahlt.

Wie wichtig sind daher Private Zusatzversicherungen?

Stationäre Zusatzversicherungen
Gerade bei Krankenhausaufenthalten kann es sinnvoll sein, Ein- bzw. Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung vereinbart zu haben.  Auch die freie Wahl des Krankenhauses kann von großem Vorteil sein, da hierdurch immer ein Arzt des Vertrauens und ein absoluter Spezialist zur Untersuchung herangezogen werden kann. Überlebensnotwendig sind solche Verträge allerdings nicht.
Bei den Privatanbietern unterscheidet man zwischen so genannten Wahlleistungstarifen und Restkostentarifen.
Unterschied: Der Restkostentarif übernimmt auch die Mehrkosten, die entstehen können, wenn Sie sich nicht in eines der nächst beiden gelegenen Krankenhäuser begeben. Beispiel: Der Allgemeine Pflegesatz liegt in Ihrem Fall in den beiden nächst gelegenen Krankenhäusern bei 250 € pro Tag. Sie wollen sich aufgrund eines schweren Krebsleidens jedoch lieber in der Spezialklinik des Herrn Prof. XY behandeln lassen. Der dortige Pflegesatz beträgt allerdings 500 € pro Tag. Während sie bei einem Wahlleistungstarif auf den Differenzkosten "hängen bleiben", erfolgt bei einem Restkostentarif eine Erstattung. Daher warnen wir vor dem Abschluss von Wahlleistungstarifen!

Anders sieht es unserer Meinung bei ambulanten Zusatzversicherungen und Ergänzungstarifen aus. Diese sollten erst abgeschlossen werden, wenn alle anderen wichtigen Versicherungen bereits vorhanden sind. Grund: Hiermit werden in der Regel keine Katastrophenschäden versichert. So kann ein etwas teureres Brillengestell zur Not aus eigener Tasche bezahlt werden. Lediglich der Zahnbereich kann höhere Kosten verursachen.

Gute preiswerte Angebote gibt es beispielsweise bei der ARAG, VICTORIA, HUK-COBURG, Süddeutschen Krankenversicherung und der Landeskrankenhilfe.

Ambulante Zusatzversicherungen
Das Risiko des Besuchs von Ärzten, die keine Kassenzulassung mehr haben oder mehr als die üblich festgelegten Sätze abrechnen möchten, wird hier abgesichert. Teils betrifft die auch Leistungen des Heilpraktikers. Der Schutz ist aber sehr teuer. Mit ca. 50 € monatlich kann gerechnet werden. Daher ist dies grundsätzlich nicht zu empfehlen, zumal die meisten Anbieter Ihre Leistungen drastisch kappen, wenn die gesetzliche Kasse nicht in Vorleistung geht.

Ergänzungsversicherungen /ambulante Zusatzversicherungen
Die Angebote der Versicherer im Bereich der ambulanten Zusatzversicherung / Ergänzungstarife sind äußerst vielfältig. So erbringt der eine Versicherer lediglich Leistungen bei Zahnersatz. Der Leistungskatalog eines anderen Anbieters sieht möglicherweise Erstattungen für Brillen, im Ausland und beim Heilpraktikerbesuch vor. Ein Dritter Anbieter erbringt ggf. Leistungen beim ambulanten Arztbesuch, bei Kuren bei Zahnersatz- und Behandlung und so weiter. Sollten Sie an einem Ergänzungsangebot für den ambulanten Bereich interessiert sein, ist es wichtig, dass Sie vorab Ihre individuellen Absicherungsschwerpunkte setzen. Diese können beispielsweise in folgenden  Bereichen:

  • Zahnersatz ( ggf. inkl. Leistungen bei Implantaten und Inlays)
  • Zahnbehandlung
  • Kuren
  • Brillen
  • im Ausland
  • Hilfsmittel
  • Übernahme der Praxisgebühr
  • Zuzahlung bei Behandlungen durch Heilpraktiker.

Aber Achtung: Es wird nicht alles unbegrenzt gezahlt. Es sind viele Limits für die einzelnen Leistungen erhalten. Da die Entschädigungen kein wirklich wichtiges Risiko abdecken, halten wir solche Policen für überflüssig.

Zahnzusatzversicherung
Nachgefragt werden oftmals Zahnzusatzversicherungen. Mit dem Gesundheitssystem-Modernisierungsgesetz (GMG) wurden ab 2005 die bisher prozentualen Zuschüsse für Zahnersatz durch befundbezogene Festzuschüsse ersetzt. Die Vertretung der Zahnärzte und der gesetzlichen Krankenkassen haben in einem Befundkatalog die Standardbehandlung von Kassenpatienten bei der Versorgung mit Zahnersatz festgelegt. Das Maß für den Festzuschuss der Kasse bildet der Aufwand für die Regelversorgung bei Vorliegen eines entsprechenden Befundes. An diesem Festbetrag orientiert sich der Kassenzuschuss von 50 bzw. 65 Prozent bei regelmäßiger Zahnprophylaxe (Wichtig: Bonusheft führen!). Aufwendigere Versorgungsformen (z. B. Brücken oder implantatgestützter Zahnersatz anstelle von herausnehmbaren Prothesen) werden nur noch bis zur Höhe der befundbezogenen Festbeträge bezuschusst. Bezogen auf den Gesamterstattungsbetrag für zahnprothetische Behandlungsmaßnahmen hat dieses in vielen Fällen zur Folge, dass die Erstattung durch die Kasse in Prozent deutlich geringer und damit die Eigenbeteiligung des Versicherten spürbar höher ausfällt.

Bei der Problemstellung handelt es sich jedoch eher ein Finanzierungs- und nicht ein Versicherungsproblem. Gute Anbieter schießen bis zu 50% und mehr zu den Kosten für einen Zahnersatz, manchmal auch zum Inlay dazu. Die Kosten für den Versicherungsschutz liegen bei solchen Erstattungssätzen zwischen 15 und 25 € monatlich. Ein neuer Zahn oder ein neues Inlay kosten gewöhnlich zwischen 500 und 600 €. 50% davon machen daher gerade mal den Jahresbeitrag aus. Jedes Jahr muss daher ein neuer Zahn oder ein neues Inlay her, damit sich die Sache lohnt. Eigentlich doch recht unwahrscheinlich. Nur wenn Wert auf eine künftige teure Implantatversorgung, die Preise für ein Implantat bewegen sich zwischen 1.500 € - 4.000 €, gelegt wird, kann der Schutz Sinn machen. Ein Implantat ist meist dann notwendig, wenn durch Paradentose Zähne verloren gehen. ES ist bei Vertragsabschluss jedoch darauf zu achten, ob der Schutz auch bei der Implantatversorgung greift und auch für alle Zähne gilt. Der regelmäßige Zahnarztbesuch, eine gründliche Reinigung der Zähne hilft aber auch hier, das Risiko deutlich zu senken. Vor Vertragsabschluss sollten auch die Summenbegrenzungen, die die Anbieter insbesondere in den ersten Versicherungsjahren vornehmen, beachtet werden.  
In unabhängigen Vergleichen haben hier die Angebote der Barmenia (Tarif ZG), Central ( Tarif prodent) und der ARAG (Tarife Z70 bzw. Z100) sich als leistungsstark erwiesen. Gerne führen wir auch bei diesen Anbietern Risikovoranfragen duch.

Auslandsreisekrankenversicherung
Außerordentlich wichtig bei Auslandsreisen ist eine Auslandsreisekrankenversicherung. Diese gibt es bereits für knappe 10 € pro Jahr für alle Urlaubsreisen eines Jahres bis meist 42 Tagen.

Die gesetzliche Krankenkasse bietet Schutz in allen Ländern der Europäischen Union und in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Selbst wenn ein Schutz bestehen sollte, gilt: Der Rücktransport ist nicht mitversichert und die Behandlungskosten werden nach deutschem Recht abgerechnet. Schlecht wenn Sie beispielsweise beim Skifahren in Österreich verunglücken und der behandelnde Arzt einen höheren Satz berechnet. Dann zahlen Sie ohne Zusatzschutz die Differenz aus eigener Tasche. Auch für Privatversicherte macht der Schutz meist Sinn. So ist der medizinisch notwendige Rücktransport in den meisten Policen nicht mitversichert. Außerdem sichert man sich so eine etwaige Beitragsrückerstattung, da die "normale" Police durch einen Versicherungsfall in der Regel schadenbelastet wird. Selbstbeteiligungen sehen Auslandsreisekrankenversicherungen meist ebenfalls nicht vor.

Achtung: Das Kleingedruckte, die Versicherungsbedingungen, dieser Versicherungsart enthält so manche unliebsame Überraschung parat. Zu prüfen sind unter folgende Sachverhalte:

  • Berufliche Reisen
    Sind auch berufliche Reisen mitversichert? Wenn ja, bis zu welchem Zeitraum?
  • Schutz in Krisen- und Krisengebieten
    Gibt es einen generellen Ausschluss oder wird nur bei aktiver Teilnahme nicht geleistet? Einige Anbieter begrenzen den Schutz auch nur auf einige Tage bei einem überraschenden Kriegsfall.
  • Nachleistung
    Erkrankt man im Ausland schwer und kann nicht zurückgeflogen werden und endet dann der versicherte Zeitraum, bieten die Anbieter Schutz für einen gewissen Zeitraum. Gute Anbieter leisten dann unbegrenzt weiter.
  • Krankenrücktransport
    Wird nur geleistet, wenn der Rücktransport medizinisch notwendig ist oder die Behandlungskosten die Transportkosten übersteigen. Besser: Der Versicherer erbringt bereits Leistungen, wenn ein Rücktransport sinnvoll oder vertretbar ist oder wenn die Behandlung länger als 14 Tage dauert.
  • Vorerkrankungen
    Verbraucherfreundlich sind Bedingungen, wenn der Versicherer nur dann nicht leistet, wenn die Behandlung im Ausland geplant war. Schlechter sind Policen, in denen die Leistung schon verweigert wird, wenn eine Einschränkung auf "akute", "unerwartete" oder "unvorhergesehene" Erkrankungen vorgenommen wird.

Krankentagegeldversicherung
Für Selbständige und Besserverdienende, die mit den gesetzlichen Tagegeldansprüchen finanziell nicht zurechtkommen, empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Krankentagegeldversicherung. Diese Versicherung deckt mögliche Einkommenseinbußen im Krankheitsfall. Nicht nur die Prämien der Versicherer, sondern auch die Leistungen unterscheiden sich erheblich. Zusatzinfos erhalten Sie über unser Sonderhörbuch zur Krankentagegeldversicherung.

Wartezeiten

Bei privaten Zusatzversicherung gibt es Wartezeiten (Ausnahme: Auslandsreisekranken-versicherung). Diese beträgt generell 3 Monate. Für Zahnbehandlung, -ersatz, Kieferorthopädie, Psychotherapie, Entbindung beträgt die Wartezeit 8 Monate. Die Wartezeit kann bei Vorlage eines ärztlichen Untersuchungsberichts erlassen werden. Die Kosten hierfür (ca. 50 €) trägt der Versicherte. Bei Zustandekommen des Vertrags wird vom Versicherer ein Teil der Kosten, oftmals ein Monatsbeitrag, übernommen.

Welche Faktoren spielen bei der Auswahl eines geeigneten Anbieters eine Rolle?

Die Entscheidung für einen privaten Anbieter ist eine Lebensentscheidung, die gründlich überlegt werden sollte. Neben dem zu zahlenden Beitrag, spielen die versicherten Leistungen, die Tarifstruktur und die Unternehmensdaten sowie die Beitragsverläufe in den einzelnen Tarifen und das Tarifalter eine gravierende Rolle. Eine entscheidende Rolle spielt natürlich auch, zu welchen Bedingungen (z.B. Risikozuschläge oder -ausschlüsse) der einzelne Anbieter jemanden aufgrund des Gesundheitszustandes tatsächlich annimmt.

Dabei beurteilen die Versicherer gleichartige Vorerkrankungen und die damit verbundenen Risiken durchaus unterschiedlich. Tests haben gezeigt, dass ein und dieselbe Person bei identischen Angaben mal einen Vertrag bekommen hätte, bei anderen Gesellschaften einen Risikozuschlag hätte bezahlen müssen und bei wieder anderen Versicherern ganz abgelehnt worden wäre. 

Wenn auch Sie befürchten, Probleme beim Abschluss wegen Vorkrankungen zu bekommen oder wenn Sie den Datensammlern aus Prinzip keine Chance geben wollen, so bietet sich für private Krankenversicherungen über das Internet eine Lösung im Wege einer Risikovoranfrage an. Dahinter verbirgt sich folgendes System:

Den  Versicherungsgesellschaften wird eine Anfrage vorgelegt, die zwar den Umfang des gewünschten Versicherungsschutzes und die Angaben zu Vorerkrankungen usw. enthält, die aber so weit anonymisiert ist, dass eine Speicherung bzw. Zuordnung zu Ihnen als Person nicht möglich ist.

Erst wenn eine Gesellschaft erklärt, dass und zu welchen Konditionen sie den Vertrag anbietet, kann entschieden werden, ob man dem Vertragsabschluss zustimmen.

Unser Rat

Und genauso sollten wir in Ihrem Fall vorgehen, um einen geeigneten Anbieter zu herauszufiltern.

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