Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

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NSU-Urteilsverkündung

Aus Fehlern gelernt

11.07.2018

KORREKTUR UM 10.05 UHR: Entgegen der Ankündigung wird die Urteilsverkündung nicht im Fernsehen übertragen. Die Kameras wurden des Gerichtssaals verwiesen.

Das Bundesverfassungsgericht spricht seine Urteile in laufende Fernsehkameras, andere Bundesgerichte auch. Dann ist aber auch schon Schluss mit der Transparenz der Gerichte. Die Regel ist immer noch die Pressemitteilung nach dem Urteil für alle diejenigen, die zum Verkündungstermin nicht erscheinen können. Das Oberlandesgericht München lässt heute die Übertragung der Urteilsverkündung durch das Erste zu. Wer sich dafür interessiert, wie das Gericht über Beate Zschäpe und die anderen Angeklagten urteilt, kann ab 9.55 Uhr live zusehen. Damit haben die Richter eine gute Entscheidung getroffen, die die zeitgeschichtliche Bedeutung des Prozesses würdigt. Und sie haben aus den Fehlern der Akkreditierungen von Journalisten vor Beginn des Verfahrens gelernt. Damals musste die Anmeldung wiederholt werden, weil andernfalls kein türkischer Journalist Platz auf den Pressebänken gefunden hätte. Eine so herausragende Bedeutung wie der NSU-Prozess hat kaum ein anderes Gerichtsverfahren. Aber wichtig und von öffentlichem Interesse sind auch andere Urteile. Vielleicht macht das Münchner Beispiel ja Schule. Ein Kommentar von Hendrik Zörner
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