Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

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Urteil

Freie erhalten Recht auf Auskunft über Honorare

29.06.2020

Eine freie Mitarbeiterin des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) hat einen Anspruch auf Auskunft über die Honorare vergleichbarer männlicher Mitarbeiter. Das hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 25. Juni 2020 entschieden. Die Mitarbeiterin hatte Auskunft verlangt, weil sie eine Diskriminierung wegen ihres Geschlechts vermutete. Das ZDF hatte die Klage mit dem Argument abgelehnt, die Klägerin falle als freie Mitarbeiterin nicht unter das Entgelttransparenzgesetz. Das Bundesarbeitsgericht stellte fest, dass das Gesetz so ausgelegt werden müsse, dass auch arbeitnehmerähnliche freie Mitarbeiterinnen darunter fallen könnten. Denn das deutsche Gesetz sei als Umsetzung einer europäischen Richtlinie gedacht, die auch für Beschäftigte gelte, die arbeitnehmerähnlich frei arbeiten.

Hintergrund: Das "Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern" sieht für Beschäftigte einen Auskunftsanspruch über das Entgelt im Betrieb vor. Dazu haben die Beschäftigten in zumutbarer Weise eine gleiche oder gleichwertige Tätigkeit (Vergleichstätigkeit) zu benennen. Sie können Auskunft zu dem durchschnittlichen monatlichen Bruttoentgelt und zu bis zu zwei einzelnen Entgeltbestandteilen verlangen.

Das Urteil dürfte eine Relevanz weit über das ZDF hinaus haben und auch jenseits der Rundfunkanstalten anwendbar sein. Letztlich dürfte es bei allen Betrieben Wirkung entfalten, in denen Freie ähnlich wie Angestellte eingebunden werden, also mindestens für alle diejenigen gelten, die regelmäßig in Redaktionen und Teams der Arbeitgeber tätig sind.

Arbeitgeber in den Medien sind gut beraten, zügig zu untersuchen, ob in den Redaktionen diskriminierende Honorarsysteme Anwendung finden und für Abhilfe zu sorgen. DJV-Mitglieder können mit dem Rechtsschutz ihres zuständigen Landesverbandes prüfen, ob sie selbst die Initiative ergreifen möchten und ein Auskunftsersuchen beim Arbeitgeber einreichen.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25. Juni 2020 - 8 AZR 145/19 - Linktipp: Ausführlicher Bericht von Tanja Podolski zu den konkreten Hintergründen bei Legal Tribune Online

Michael Hirschler, hir@djv.de




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