Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

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Vorratsdatenspeicherung

Justizministerin mauert

04.09.2019

Geht die Bundesregierung auf Distanz zur Vorratsdatenspeicherung? Bundesjustizministerin Christine Lambrecht hat den Forderungen des Bundeskriminalamts nach einer Ausweitung der Speicherung auf den Bereich der Hasskriminalität eine klare Absage erteilt.

Christine Lambrecht: auf Distanz gegangen. Foto: Thomas Köhler

Beim Thema Vorratsdatenspeicherung war die Große Koalition unbelehrbar gewesen. Unbedingt wollte sie ein entsprechendes Gesetz gegen alle Bedenken und Widerstände durchboxen - und tat es auch. Bedenken hatte sogar der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags, der Probleme mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ahnte. Widerstand kam von Bürgerrechts- und Journalistenorganisationen, darunter dem DJV. Denn Redaktionsgeheimnis und Informantenschutz sind ernsthaft in Gefahr, wenn die elektronischen Kommunikationsdaten von Journalisten und ihren Hinweisgebern gespeichert und bei Bedarf ausgewertet werden. Um die Vorratsdatenspeicherung ist es ruhig geworden. Wahrscheinlich vor allem deshalb, weil eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts noch aussteht und weil bislang keine Datenskandale bekannt wurden. Die Ruhe ist trügerisch, denn Sicherheitsexperten legen größten Wert darauf, das Instrument für ihre Arbeit zu nutzen. So geschehen durch den Chef des Bundeskriminalamts Holger Münch. Er forderte jetzt von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, die Datenspeicherung für den immer größer werdenden Bereich der Hasskriminalität im Netz ausweiten zu können. Darf er nicht, entschied die Ministerin laut Handelsblatt. Ihre Begründung: "Es sind verschiedene Klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung anhängig." Und noch etwas sagte sie, was die Gegner der Regelung aufhorchen lässt: Die Speicherung sei wegen der anhängigen Klagen faktisch ausgesetzt. Das lässt hoffen. Denn die Justizministerin scheint mit einem Nein aus Karlsruhe zur Vorratsdatenspeicherung zu rechnen. Hoffentlich bald. Informantenschutz und Redaktionsgeheimnis brauchen Rechtssicherheit. Ein Kommentar von Hendrik Zörner
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