Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

Aktuelles

Abtasten in der ersten Verhandlungsrunde

MDR-Geschäftsleitung legt kein Angebot vor

12.04.2019

Ohne eigenes Angebot kam die MDR-Geschäftsleitung zum Verhandlungsauftakt der Vergütungsrunde 2019. Stattdessen reklamierte sie Erklärungsbedarf zu den Gewerkschaftsforderungen, um den eigenen Meinungsbildungsprozess abschließen zu können. Die DJV-Landesverbände in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben ihre Forderung nach 6-prozentiger Anhebung der Gehälter und Honorare ohne eine bestimmte Laufzeit versehen. Sie gehen aber davon aus, dass der neue Vergütungstarifvertrag eine zweijährige Laufzeit hat, beginnend ab dem 1. April 2019. Die anderen Forderungen des DJV stehen gleichrangig neben der nach linearer Anhebung der Vergütungen für Feste und Freie. Die Zahlung von Mehrarbeitsvergütung und –zuschlägen sowie Zeitzuschlägen an alle Festangestellten sehen wir als zwingend notwendig an. Die Tarifierung von Sonn- und Feiertagszuschlägen für Freie hat in der Praxis dazu geführt, dass insbesondere Festangestellte, die von der Zuschlagszahlung ausgenommen sind, die Dienste an Wochenenden und Feiertagen leisten müssen. Die Kriterien zur Feststellung, ob ein standardisiertes Honorar gezahlt worden ist, haben sich in der Praxis als untauglich erwiesen. Festangestellte beklagen den hohen Verwaltungsaufwand. Freie MitarbeiterInnen, die unterschiedliche Leistungen anbieten und flexibel einsetzbar sind, werden für diese Fähigkeiten benachteiligt. Sie haben objektiv nicht die Chance, für alle Tätigkeiten die Kriterien (gleiches Honorar für gleiche Tätigkeit auf einer Kostenstelle, das 12 x im Jahr gezahlt worden sein muss) zu erfüllen und an der Effektivhonorarerhöhung teilzunehmen. Die Notwendigkeit zur Erhöhung der Grenze für die Feststellung der sozialen Schutzbedürftigkeit (Jahresverdienstgrenze) ergibt sich aus der linearen Anhebung der Mindest- und Effektivhonorare. In den vergangenen Vergütungsrunden war die Höhe des Betrags nicht angehoben worden, der bei einmaligem Überschreiten der Jahresverdienstgrenze für die Arbeitnehmerähnlichkeit unschädlich ist. Das soll nun nachgeholt werden. Die Protokollnotiz in Ziffer 4.9. des Tarifvertrags für Freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird von der MDR-Geschäftsleitung und den Gewerkschaften unterschiedlich interpretiert. Dem DJV geht es darum, dass die Tätigkeit arbeitnehmerähnlicher Freier nach 25-jähriger Beschäftigung beim Sender einerseits nur aus wichtigem Grund (außerordentlich) beendet werden kann. Zum anderen darf dann auch die Tätigkeit nur einmalig um max. 15 Prozent eingeschränkt werden. Ansonsten liefe die Regelung ins Leere, dass die Beschäftigung nur aus wichtigem Grund beendet werden kann. Die nächste Verhandlungsrunde ist für den 13. Mai 2019 vereinbart. Meinungen zum Verhandlungsverlauf können Sie uns unter info@djv-mdr.de übermitteln. Für Ihre Rückfragen stehen Ihnen die Geschäftsstellen des DJV gern zur Verfügung.
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