Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

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Medienpolitik

Springers Klagewut

20.04.2018

Der Springer-Konzern beschäftigt unablässig die Gerichte. Kaum eine Entwicklung, gegen die sich der Medienkonzern nicht zur Wehr setzt - mit abstrusen Stilblüten.

Erst gestern musste Springer vor dem Bundesgerichtshof eine Niederlage einstecken. Der Konzern konnte sich mit seiner Klage gegen Werbeblocker nicht durchsetzen. Wer also künftig in Bild.de surfen will, muss vorher seinen Blocker ausschalten, denn sonst geht gar nichts. Das ist jetzt schon so und wird nach dem BGH-Urteil auch so bleiben. Der Springer-Anwalt kommentierte das Urteil jedoch als Angriff auf die Pressefreiheit. Ehrlicher wäre gewesen, von einem Angriff auf die Konzerngewinne zu sprechen. Denn wer sich nicht tracken lässt, taucht auch nicht in der Klickstatistik auf, die maßgeblich für die Werbeeinnahmen des Konzerns ist. Kurzerhand wurde denn auch schon vom Gang nach Karlsruhe geredet. Unnachgiebig ist Springer auch, wenn es um Schmerzensgeld für Ex-Wettermoderator Jörg Kachelmann geht. Freiwillig zahlen? Das Urteil eines Oberlandesgerichts anerkennen? Nein, auch in dem Fall führt der Kurs scheinbar nach Karlsruhe. Frei nach dem Motto: Unter der höchsten Gerichtsebene tun wir es nicht. Jetzt droht das nächste Justizunheil. Die Streamingangebote auf Bild.de könnten Rundfunk sein, meinte in diesen Tagen eine Einrichtung, die der zuständigen Medienanstalt Berlin-Brandenburg zuarbeitet. Bei der Anstalt solle Springer Rundfunklizenzen beantragen, damit weiter gestreamt werden kann, hieß es. Doch der Konzern ließ bereits durchblicken, dass das gar nicht in Frage komme. Wenn es dabei bleibt, kann die Medienanstalt die Bewegtbilder auf Bild.de bald einfrieren. Dann bewegt sich nichts mehr außer den Springer-Anwälten, die dann einen weiteren Fall auf dem Schreibtisch haben. Man gönnt sich ja sonst nichts. Ein Kommentar von Hendrik Zörner
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