Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

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Fake News

Uneinsichtig

08.01.2019

Der Betreiber des Rheinneckarblogs ist wegen einer erfundenen Geschichte über einen Terroranschlag in Mannheim zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Seine Reaktion ist schwer nachvollziehbar.

Hardy Prothmann: Berufung angekündigt. Foto: Andreas K. Bittner

Mehr als neun Monate ist es her, dass das digitale Stadtmagazin Rheinneckarblog eine aufsehenerregende Geschichte verbreitete: "Massiver Terroranschlag in Mannheim" hieß es da. 136 Tote und 237 Verletzte soll es gegeben haben, die Polizei habe eine Nachrichtensperre verhängt. Erst hinter einer Bezahlschranke präsentierte Blogbetreiber Hardy Prothmann des Rätsels Lösung: Bei dem Bericht handle es sich um eine Erfindung, mit der er ein Bewusstsein schaffen wollte für mangelhafte Medienkompetenz und Terrorgefahr in Deutschland. Der angebliche Terrorbericht brachte Prothmann nicht nur eine Rüge des Deutschen Presserats ein, der ihm attestierte, dem Ansehen der Presse massiv geschadet zu haben. Er musste sich außerdem vor Gericht verantworten, weil Anzeige erstattet worden war. Das Amtsgericht Mannheim verurteilte ihn jetzt zu einer Geldstrafe von 12.000 Euro wegen Störung des öffentlichen Friedens. Dass er dagegen Berufung einlegen will, ist sein gutes Recht. Seine Reaktion auf das Urteil aber ist verhaltensoriginell: Es sei ein Unding, dass alle Artikel bis zum Ende kostenlos sein müssen, nur damit sich die Leute nicht erschrecken, zitiert ihn die Süddeutsche Zeitung. Um kostenlos oder kostenpflichtig geht es hier aber nicht, sondern um die Frage, wie weit die Meinungsfreiheit bei Fake News reicht. Nur deshalb ist die Rechtsprechung höherer Gerichte interessant. Ein Kommentar von Hendrik Zörner
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