Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

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Corona-Krise

Wo bleibt die Soforthilfe für freie Journalist/inn/en in NRW?

26.03.2020

(PM-DJV-NRW, 26.3.20) Journalistinnen und Journalisten, die die durch die flächendeckenden Einschränkungen, Absagen und Schließungen aufgrund der Corona-Pandemie in Schwierigkeiten geraten,  erhalten von der nordrhein-westfälischen Landesregierung derzeit keine gesonderte finanzielle Unterstützung und Förderung. Das müssen unter anderem die frei beschäftigten journalistischen Kolleg*innen jetzt schmerzhaft feststellen, die sich vom Landesprogramm des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft MKW zur Unterstützung von Künstler*innen und Kreativen, angesprochen fühlten. Den DJV-NRW erreicht nun offiziell die Rückmeldung, dass das NRW-Programm, welches eine existenzsichernde Einmalzahlung von 2000 Euro bei einem von der Landesregierung beschlossenen Gesamtvolumen von fünf Millionen Euro ermöglichen soll, ausdrücklich nicht für Journalist*innen gilt, da diese nach NRW-Recht nicht als Künstler*innen definiert werden. Diese Entscheidung ist nachvollziehbar. Dass es jedoch keine für Journalist*innen ausgelegte finanzielle Unterstützung und Förderung in NRW gibt, ist nicht hinnehmbar. „Wer die Zukunft für lokalen Journalismus sichern will, darf unsere Kolleg*innen jetzt nicht im Regen stehen lassen. Die Corona-Krise trifft auch viele Medienhäuser und freie Journalist*innen mit vernichtender Wirkung. Um die Medienlandschaft vor einem Kollaps zu bewahren, bedarf es eines ganzen Kanons unterstützender Maßnahmen“, sagt dazu Frank Stach, Vorsitzender des DJV-NRW. „Am 15. März hat die Landesregierung Journalist*innen und Journalisten als systemrelevante Gruppe definiert und in den Personenkreis in einer kritischen Infrastruktur aufgenommen. Diese Entscheidung muss jetzt auch abseits gesicherter Kinderbetreuung Wirkung zeigen. Medienschaffende unseres Bundeslandes brauchen jetzt konkrete Maßnahmen und finanziellen Unterstützung zur Absicherungen ihrer Existenzen." Hier dürfe die Landesregierung nicht auf den Bund warten. Ausdrücklich weist der DJV darauf hin, dass es sich dabei um ausreichend dimensioniert Hilfen handeln muss. Es gibt ca. 10.000 freie Journalist*innen in NRW. Der DJV schätzt, dass bedingt durch die Corona-Krise 25% der Freien gar kein Einkommen mehr haben. Weitere 25% haben schätzungsweise 50% ihres Einkommens verloren. Weitere 25% verlieren ein Drittel ihres Einkommens.  Neben den persönlichen Einnahmeausfällen müssen auch die Betriebskosten zusätzlich berücksichtigt werden, da auch diese weiterlaufen. Sie liegen nach aktuellen Ermittlungen des DJV-Bundesverbandes zwischen 25 und 33 Prozent. Die Hilfen müssen unkompliziert zu beantragen sein, Bewilligungen und Mittelfluss muss innerhalb weniger Wochen umgesetzt werden. Zudem fordert der DJV-NRW die besondere Gefährdung des Systems Lokalfunk mit seinen 44 Radiostationen auch in den Fokus nehmen. Gerade im Lokalfunk bedarf es einer gemeinsamen Anstrengung aller Beteiligten, dieses für NRW so wichtige lokaljournalistische Angebot durch die Krise zu retten. Hier regte der DJV-NRW bereits zur Landtagsdebatte zum NRW-Rettungsschirm  einen kurzfristigen runden Tisch von Sozialpartnern, Regulierung und Politik an. Mit Blick auf die angestellten Kolleg*innen in den Medienhäusern appelliert der NRW-Journalisten-Verband weiterhin an die Landesregierung, sich beim Bund dafür einzusetzen, dass im Fall von Kurzarbeit bei Medienunternehmen wegen der Corona-Krise die staatlichen Unterstützungsleistungen für die Beschäftigten auf 90 Prozent des Gehalts erhöht werden. Bislang beträgt das Kurzarbeitergeld 60 bis 67 Prozent des Gehalts. Alle konkreten Maßnahmenvorschläge und eine Einschätzung zum erforderlichen Zuschussbedarf sind in der Stellungnahme des DJV-NRW nachzulesen.
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