Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

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Verfassungsschutz

Zu Transparenz verurteilt

11.07.2019

Der Deutsche Journalisten-Verband begrüßt das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom heutigen Donnerstag, nach dem das Bundesamt für Verfassungsschutz Auskünfte über angefallene Rechtsanwaltskosten an die Medien geben muss (Az. 6 K 5480/18).

„Damit ist eine weitere Hürde zu Presseauskünften und Transparenz genommen“, urteilt DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. Nach dem Richterspruch muss das Bundesamt für Verfassungsschutz die Rechtsanwaltskosten, die im Rahmen von presserechtlichen Anfragen in den Jahren 2014 bis 2018 entstanden sind, offen legen. „In diese Zeit fallen sowohl die vom damaligen Verfassungsschutz-Chef Hans-Georg Maaßen losgetretene Landesverratsaffäre um Netzpolitik.org als auch sein Kleinkrieg gegen kritische Medien im Zusammenhang mit den Chemnitzer Krawallen“, erinnert Überall. Dass Journalistinnen und Journalisten ein berechtigtes Interesse daran hätten, zu erfahren, in welchem Umfang der Steuerzahler dadurch belastet worden sei, halte er für „absolut nachvollziehbar“. Überall: „Mit dem Urteil ist der Versuch der Behörde gescheitert, die Rechtskosten im geheimen Wirtschaftsplan zu verstecken.“ Der DJV-Vorsitzende ruft die neue Leitung des Verfassungsschutzes auf, das Urteil zu akzeptieren und für die nötige Transparenz zu sorgen: „Dass Journalistinnen und Journalisten die großen Feinde des Verfassungsschutzes sind, glaubte nur Hans-Georg Maaßen. Und der ist zum Glück nicht mehr Behördenleiter.“ Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Hendrik Zörner Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13
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