Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

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Hans-Georg Maaßen

Abgerechnet wird zum Schluss

12.07.2019

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln zu Presseauskünften des Verfassungsschutzes hat es in sich. Es könnte den früheren Präsidenten Hans-Georg Maaßen in Bedrängnis bringen.

Maaßen: Fokus auf Islamisten und Journalisten. Foto: Bundesamt für Verfassungsschutz

Wer die Tweets des Pensionärs Hans-Georg Maaßen verfolgt, findet zwei Hauptthemen, die ihn auch im erzwungenen Ruhestand umtreiben: Islamisten und Journalisten. Dazu äußert er sich besonders gern und oft. Der Mann ist sich selbst treu geblieben, das muss man ihm lassen. Denn auch schon in seiner Amtszeit als Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz standen diese beiden Gruppen für ihn ganz oben auf der Feindesliste. Bei Islamisten liegt das nahe, bei Journalisten gehört Maaßens Obsession eher in die Kiste der Abartigkeiten. Wie intensiv sich der Verfassungsschutz unter Maaßen mit den Medien beschäftigt hat, könnte bald öffentlich werden. Das Kölner Verwaltungsgericht hat jetzt entschieden, dass das Bundesamt Auskunft über die Rechtsanwaltskosten geben muss, die im Zusammenhang mit presserechtlichen Anfragen in der Ära Maaßen angefallen sind. Dass die Ausgaben beträchtlich gewesen sein müssen, liegt nahe. Weder die von Maaßen losgetretene Landesverratsaffäre um Netzpolitik.org noch seinen Kleinkrieg gegen Medien und Journalisten gab es zum Nulltarif. Das alles wäre nicht so bedeutend, wenn nicht im Zusammenhang mit den Todeslisten von Nazis, auf denen auch Journalisten stehen sollen, das Totalversagen des Verfassungsschutzes offensichtlich geworden wäre. Auf dem rechten Auge blind, dafür hellwach beim Checken von Gegendarstellungsansprüchen gegen Medien - eine verheerende Bilanz der Ära Maaßen.
Ein Kommentar von Hendrik Zörner
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