Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

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Am Abgrund der Verfassungstreue

04.02.2019

AfD-Chef Alexander Gauland könnte zum Verdachtsfall des Verfassungsschutzes werden. Nur Gauland? Die Autoren der schwarzen Liste über Journalisten gehören ebenfalls unter verschärfte Beobachtung.

AfD-Logo: Fall für Verfassungsschutz.

"Der Bundesvorsitzende der AfD, Alexander Gauland, könnte womöglich stärker in den Fokus des Bundes-Verfassungsschutzes geraten." Das meldet das Handelsblatt und beruft sich dabei auf Äußerungen von Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang in nichtöffentlicher Sitzung des Innenausschusses Mitte Januar. Gauland sei kein Prüffall, sondern ein Verdachtsfall, soll Haldenwang gesagt haben. Käme es so, stünde der Chef der Populistenpartei AfD kurz davor, vom deutschen Inlandsgeheimdienst den Stempel "Verfassungsfeind" aufgedrückt zu bekommen. Dass Gauland beileibe nicht der einzige in der AfD ist, der auf Kriegsfuß mit den Werten der Verfassung steht, ist seit Jahren bekannt. Vor allem die Presse- und Meinungsfreiheit, die der Artikel 5 der Verfassung garantiert, wird besonders häufig von AfD-Funktionären mit Füßen getreten. Ein aktuelles Beispiel machte an diesem Wochenende Schlagzeilen: Da wurde bekannt, dass der sächsische Bundestagsabgeordnete Tino Chrupalla seine Parteifreunde dazu ermuntert, eine schwarze Liste mit "unseriösen Pressevertretern" aufzustellen. Wie bitte? Eine schwarze Liste? In einer Demokratie? Beim Verfassungsschutz sollte Chrupalla an die Seite von Parteichef Gauland rücken - als Verdachtsfall. Ein Kommentar von Hendrik Zörner
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