Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

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Bayerns Künstlerhilfe gilt auch für freie Journalistinnen und Journalisten

11.05.2020

Die von der bayerischen Landesregierung angekündigte und mit 90 Millionen ausgestattete Künstlerhilfe erfasst auch freie Journalistinnen und Journalisten, wenn sie in der Künstlersozialversicherung versichert sind. Das bestätigte das zuständige Landesministerium auf Nachfrage. Über die genauen Konditionen ist online derzeit noch nichts zu finden. Der bayerische Ministerpräsident hatte allerdings in einer Regierungserklärung bereits angekündigt, dass aus dieser Hilfe entsprechend der Regelungen in Baden-Württemberg ein Betrag in Höhe von 1.180 Euro im Monat für den Lebensunterhalt entnommen werden könnte. Bei der Soforthilfe des Bundes war bislang von vielen Selbständigen kritisiert worden, dass diese Mittel nur für Betriebsausgaben verwendet werden dürften.


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