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"Bund springt zu kurz", kritisiert Landesministerin, Lebensunterhalt aus Soforthilfe in Ba-Wü

09.04.2020

In Baden-Württemberg können Selbständige die Soforthilfe auch für den Lebensunterhalt nutzen, erklärte die Wirtschafts- und Arbeitsministerin des Bundeslandes, Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut am 8. April 2020. Die Ministerin stellte klar, dass Soloselbständige in Baden-Württemberg wie bislang auch Kosten des privaten Lebensunterhalts in Höhe von 1.180 Euro pro Monat geltend machen könnten: „Für mich steht außer Frage, dass wir unsere Soloselbständigen und Kleinunternehmer im Land, darunter auch viele Freiberufler, nicht im Stich lassen“, erklärte Hoffmeister-Kraut. Der Bund springe zu kurz, wenn er diese Personengruppen zur Sicherung des privaten Lebensunterhalts allein auf den erleichterten Zugang zur Grundsicherung (Hartz IV) verweise. Allerdings sollten die Antragsteller prüfen, welcher Weg für sie die beste Lösung darstelle und sich gegebenenfalls beraten lassen.

In den meisten Bundesländern ist eine Nutzung der Soforthilfe für den Lebensunterhalt nicht möglich, ihnen bleibt damit nur der Weg zum Arbeitslosengeld II, das allerdings für eine Übergangszeit für einen Teil von Personen etwas leichter zugänglich ist. Auch andere Sozialleistungen wie Wohngeld sind eine Alternative. (PM B-W / hir@djv.de)
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