Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

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Meinungsfreiheit

Entscheidung gegen Facebook

13.04.2018

Das Landgericht Berlin hat eine einstweilige Verfügung gegen Facebook erlassen und damit die Löschung eines Kommentars untersagt. Problematisch, wenn ein Privatunternehmen die Grenzen der Meinungsfreiheit eigenständig setzt.

Den Kommentar des Nutzers, der gegen Facebook vor Gericht gezogen ist, muss man nicht mögen. "Die Deutschen verblöden immer mehr. Kein Wunder, werden sie doch von linken Systemmedien mit Fake-News über 'Facharbeiter', sinkende Arbeitslosenzahlen oder Trump täglich zugemüllt." Das war Facebook offenbar zu viel des Schlechten: Mit dem Hinweis auf die Regeln der Plattform wurde der Kommentar gelöscht. Der Nutzer erhielt außerdem eine Sperre von 30 Tagen. Vor Gericht beantragte sein Anwalt daraufhin eine einstweilige Verfügung gegen den Konzern. Und bekam Recht: Das Netzwerk darf den Kommentar nicht löschen und auch den Nutzer nicht sperren (Az. 31O21/18). Damit hat ein deutsches Gericht zum ersten Mal das Löschen eines Facebook-Kommentars verboten. Ob der Konzern sich damit abfindet oder den Instanzenweg beschreitet, ist noch offen. Interessant dürfte bei weiteren juristischen Auseinandersetzungen sein, wie Gerichte die "Hausordnung" von Facebook bewerten. Und ob sie sich damit auseinandersetzen, dass ein Privatunternehmen eigenmächtig und ohne demokratische Kontrolle entscheidet, wie weit Meinungsfreiheit geht. Ein Kommentar von Hendrik Zörner
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