Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

Aktuelles

Corona-Krise

In NRW fordert die Opposition Regelungen zum Lebensunterhalt für Freie

06.05.2020

In Nordrhein-Westfalen fordern die in der Opposition befindlichen Parteien der SPD und der GRÜNEN Verbesserungen bei der Corona-Soforthilfe. Dabei wird explizit auf die Probleme von freien Journalistinnen und Journalisten hingewiesen.  So heißt es im Antrag der SPD: "Das   Land   muss   die   Existenz   von   Künstlerinnen   und   Künstlern   und   freien Journalistinnen und Journalisten nachhaltig sicherstellen! I.Ausgangslage:Die Corona-Krise stellt unsere Gesellschaft vor noch nie dagewesene Herausforderungen. Alle gesellschaftlichen  Bereiche  sind  betroffen,  insbesondere  auch  der  Kulturbereich  und  die Medienbranche in Deutschland und NRW. Die Künstlerinnen und Künstler, die Kulturwirtschaft und   die   öffentlichen   wie   privaten   Kultureinrichtungen   stehen   vor   einer   existenziellen Bedrohung. Allein in NRW arbeiten rund 10.000 freie Journalistinnen und Journalisten. Infolge der  Corona-Krise  sind  die  Sport-und  Kulturveranstaltungen  weitestgehend  eingebrochen. Viele Tageszeitungen und Sender haben ihre Umfänge erheblich reduziert.Neben den Soforthilfen des Bundes hat das Ministerium für Kultur und Wissenschaft in NRW bereits  am  20.  März  2020  ein  Sonderförderprogramm  für  freischaffendeKünstlerinnen  und Künstler  in  Höhe  von  fünf  Millionen  Euro  aufgelegt.  Hieraus  können  Betroffene  aus  der Kulturszene bis zu 2.000 Euro als Einmalzahlung erhalten. Seit dem 9. April 2020 ist das Geld hieraus allerdings vollständig abgerufen, so dass von rund 17.000 Anträgen nur rund 2.500 bewilligt werden konnten. Entgegen  erster  Angaben  der  Landesregierung  können  die  Soforthilfen  des  Bundes  nur  für betriebliche Ausgaben verwendet werden, nicht jedoch für den Lebensunterhalt. Das geht an der   Lebenswirklichkeit   von   freischaffenden   Künstlerinnen   und   Künstlern   sowie   freien Journalistinnen und Journalisten vorbei. Somit herrscht momentan große Unsicherheit, wofür bereits bewilligte Mittel genutzt werden dürfen. Die Länder haben diesen Umstand bereits an den  Bund  weitergetragen  und  Änderungen  gefordert,  allerdings  bisher ohne  Erfolg.  Der Verweis  auf  die  vereinfachten  Zugangsmöglichkeiten  zur  Grundsicherung  ist  für  Betroffene nicht akzeptabel. "

Der Landtag solle daher beschließen: "Künstlerinnen und Künstler, freie Journalistinnen und Journalisten und die Kulturlandschaft in NRW  sind  noch  nie  dagewesenen  Existenzgefahren  und -ängsten  ausgesetzt  und  stehen ohne Unterstützung vor immensen Schäden.  Kultur,   die   auf   Publikum   im   analogen   Raum   angewiesen   ist,   wird   am   längsten   und umfassendsten  von  der aktuellen  Krise  betroffen  sein.  Dieser  Umstand muss frühzeitig  und offen kommuniziert werden. Denn selbst wenn Schutzmaßnahmen ergriffen werden, wird eine Rückkehr in ein geregeltes öffentliches Leben mit einem normalen Publikumsbetrieb wohl erst gelingen, wenn geeignete medikamentöse Vorbeugung gegen den Virus gewährleistet werden kann.  Die  von  der  Landesregierung  ergriffenen  Maßnahmen  müssen  mithin  langfristig angelegt   sein.   Kurzfristige   Maßnahmen   können   nur   zur   Überbrückung   dienen,   den Gesamtschaden aber auf lange Sicht nicht abwenden" Außerdem solle der Landtag die Landesregierung auffordern: "1.sich    auf    Bundesebene    weiterhin    dafür    einzusetzen,    dass    die    Mittel    des Soforthilfeprogramms auch für Solo-selbstständige Künstlerinnen und Künstler sowie freie Journalistinnen und Journalisten auch für den Lebensunterhalt genutzt werden können. 2.Es  ist  sicherzustellen,  dass  es  zu  keinen  Rückforderungen  kommt,  wenn  Mittel  bereits ausgezahlt wurden. 3.Sollte  es  zu  keiner  Einigung  mit  dem  Bund  kommen,  muss  das  Land  ein  eigenes Programm für diese Zielgruppe auflegen. Dabei könnte es sich am Beispiel von Baden-Württemberg orientieren. Anzustreben ist aber eine bundesweite Koordinierung, um ein einheitliches Vorgehen in allen Bundesländern zu gewährleisten. 4.Weiterhin ist zu prüfen, ob es abseits davon weitere Betroffene gibt, die mit den bisherigen Maßnahmen nicht erreicht werden konnten. 5.solo-selbstständigen Künstlerinnen und Künstlern Mittel jenseits der Grundsicherung für ihren Lebensunterhalt zur Verfügung zu stellen. Dabei sind folgende Rahmenbedingungen zu beachten: Bei  den  Mitteln  muss  es  sich  um  eine  Kompensationszahlung  handeln, die  sowohl  die Existenzsicherung   als   auch   eine   würdevolle   Lebenshaltung   ermöglichen.   Diese Zahlungen wären vergleichbar mit einem vorübergehenden staatlichen Grundeinkommen für Künstlerinnen und Künstler mit dem Zweck, die aktuelle Krisenzeit zu überwinden. (...)." Auch in einem Antrag der GRÜNEN wurden Änderungen bei der Soforthilfe gefordert:

"Corona-bedingte Einnahmeausfälle von Kunst- und Kulturschaffenden könnencderzeit nicht durch die Bundes- und Landeshilfen für Solo-Selbständige und kleine Unternehmen kompensiert werden. Damit sich diese ein eigenes Gehalt auszahlen können, sind die Landeshilfen analog zur Regelung in Baden-Württemberg um eine Nutzungsmöglichkeit für die Kosten des privaten Lebensunterhalts zu ergänzen, wenn keine zeitnahe Änderung der Bundesauflagen möglich ist."
MH
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