Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

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Jacques Cressard, die Journalisten danken Ihnen!

10.03.2015

Der verstorbene französische Politiker schuf in den 70er Jahren ein einzigartiges Gesetz gegen Scheinselbständigkeit und Prekarität in den Medien.

Jacques Cressard ist am 7. März in Rennes verstorben. Er war Abgeordneter des Wahlkreises Ile-et-Vilaine und Sohn eines Journalisten der Zeitung Ouest France. Sein Name ist verbunden mit einem Gesetz vom 4. Juli 1974, das jedem berufstätigen Journalisten den Status eines Angestellten gibt. Dieses Gesetz steht heute im Arbeitsgesetzbuch, Artikel L 7112-1: „Jede Vereinbarung, nach der ein Unternehmen der Presse gegen Entgelt die Mitarbeit eines Berufsjournalisten vereinbart, gilt als Arbeitsvertrag. Diese Vermutung besteht unabhängig von der Art und Weise oder der Höhe der Vergütung wie auch der Bezeichnung, die dem Vertragsverhältnis gegeben wird.“ Ein enormer Fortschritt, der von den Gewerkschaften der Journalisten seit einem halben Jahrhundert begrüßt wird - und von allen freien Kolleginnen und Kollegen.

Ein Journalist, der auf Basis einzelner Stücke bezahlt wird, muss daher mit einem Gehalt bezahlt werden und profitiert von der Anwendung der Regeln des Arbeitsgesetzbuches und des Tarifvertrags der Journalisten. „Muss bezahlt werden“, - müsste aber nicht gesagt werden: „Müsste“? Seit 1974 bemühen sich zahlreiche Arbeitgeber in der Presse und in den audio-visuellen Medien das Cressard-Gesetz zu umgehen und den unständig eingesetzten Journalisten den Status des Angestellten zu verweigern. Durch die Bezahlung angeblicher Tantiemen, Aufforderungen sich für den relativ neuen Status des „selbständigen Unternehmers“ (auto-entrepreneur) zu erklären oder als lokale Presseagentur, Forderungen, per Rechnung zu arbeiten…

Umgehungsstrategien, die erleichtert werden durch diejenigen, die von einem „Status der Freien“ sprechen, die „Angestellte“ und „Freie“ unterscheiden, die befristete Verträge und freie Mitarbeit gegenüberstellen, ja die Existenz eines speziellen rechtlichen Status selbständiger Journalisten behaupten.

Der oberste Gerichtshof hat schon vor langer Zeit seine Schlussfolgerungen aus der Existenz eines Status der auf Basis einzelner Stücke bezahlten Journalisten gezogen. Er hat geurteilt, dass ein Unternehmen, das regelmäßig Aufträge an einen Journalisten erteilt, selbst wenn dieser auf Basis einzelner Stücke bezahlt wird, aus diesem einen ständigen Mitarbeiter macht, dem es weiterhin Arbeit zu geben hat. Vorbei ist damit der Arbeits-/Auftragsentzug ohne Rücksicht auf die üblichen Verfahrensregelunge sowie Ausgleichszahlungen. Aber immer noch gibt es zu viele Journalisten, die ihre Rechte nicht kennen. Die Journalistengewerkschaft SNJ engagiert sich für diejenigen, die ihre Rechte durchsetzen wollen – und damit für das Cressard-Gesetz.

Presseerklärung der französischen Journalistengewerkschaft Syndicat des Journalistes (SNJ) vom 9. März 2015 (Übersetzung DJV/Hirschler, frz. Originalfassung hier)

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