Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

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Türkei

Keine Besserung in Sicht

13.03.2019

Zwei Meldungen eines Tages zur Türkei: Der ausgewiesene ZDF-Korrespondent bekommt jetzt doch seine Akkreditierung. Das Land wird vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt, die Meinungsfreiheit einzuschränken.

Gesichtswahrung ist in der Welt der Diplomatie ein Wert an sich. Wenn es auch nur ansatzweise möglich ist, eine falsche Entscheidung gesichtswahrend zu revidieren, wird diese Möglichkeit umgesetzt. Umso verblüffender war der Rückzieher der türkischen Regierung am gestrigen Nachmittag, als bekannt wurde, dass ZDF-Korrespondent Jörg Brase nun doch seine Akkreditierung bekommt und in der Türkei arbeiten darf. Was mit seinem Tagesspiegel-Kollegen Thomas Seibert passiert, ist weiter ungewiss. Konsequent wäre es, wenn auch er akkreditiert würde und in das Land zurückkehren könnte. Wer glaubt, damit wäre ein echter Fortschritt in Sachen Presse- und Meinungsfreiheit erreicht, sieht sich getäuscht. Denn die Einschränkungen dieses Grundrechts haben System - ganz unabhängig von der Frage, ob alle ausländischen Korrespondenten in der Türkei berichten dürfen oder nur einige. Das zeigt der Fall, in dem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte jetzt Recht sprach. Ali Gürbüz, früher Verleger einer pro-kurdischen Tageszeitung, war mit Strafprozessen überzogen worden. Die endeten zwar alle zu seinen Gunsten, aber in der Folge zensierte sich Gürbüz aus Angst vor weiteren Schikanen selbst. Der Gerichtshof verurteilte deshalb die Türkei jetzt zu einer Geldstrafe wegen "Verletzung der Meinungsfreiheit". Unwahrscheinlich, dass am Bosporus eine Kehrtwende hin zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit einsetzt. Ein Kommentar von Hendrik Zörner
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