Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

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Kachelmann-Prozess

Springer, halt mal inne!

17.04.2018

Ex-Wettermoderator Jörg Kachelmann setzt sich erneut vor Gericht gegen Springer durch. Doch der Medienkonzern denkt nicht daran, mit der Prozesshanselei aufzuhören. Wem nützt diese Halsstarrigkeit?

Zuletzt hat der Bundesgerichtshof gegen Springer entschieden, indem er eine Nichtzulassungsbeschwerde des Medienkonzerns abgewiesen hat. Damit bleibt es bei dem Urteil des Oberlandesgerichts Köln, nach dem Springer an Jörg Kachelmann 300.000 Euro Schmerzensgeld bezahlen muss. Das steht ihm zu, weil die Bild-Zeitung nach Überzeugung der Richter Kachelmanns Persönlichkeitsrecht schwer verletzt hatte. Unter anderem hielt das Oberlandesgericht Fotos für unzulässig, die Kachelmann als Häftling im Gefängnishof zeigten. Insgesamt sprach das OLG Kachelmann 395.000 Euro Schmerzensgeld zu, 300.000 Euro davon für die Berichterstattung der gedruckten Bild-Zeitung. Der Rest entfiel auf Bild.online. Nach der Schlappe vor dem Bundesgerichtshof könnte Springer die Rechtsprechung akzeptieren. Doch gegenüber Meedia.de deutete ein Springer-Sprecher bereits an, die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde zu prüfen. Das mag juristisch möglich sein, wirtschaftlich kann sich das der Konzern allemal leisten. Aber ist es auch klug? Über das Kampfgetöse kommt offenbar bei Springer niemand dazu, die Frage der Nützlichkeit kühl und sachlich abzuwägen: Nützt es dem Ansehen der Bild-Zeitung, wenn der Verlag durch alle Instanzen zieht wegen einer Berichterstattung, die nicht nur juristisch fragwürdig war, sondern auch bei den Lesern spätestens nach Kachelmanns Freispruch schlecht ankam? Besser mal innehalten, sollte die Devise lauten. Ein Kommentar von Hendrik Zörner
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