Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

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Unternehmen Sie etwas für Ihre Urheberrechte!

06.05.2016

Die ursprünglich zu Gunsten der Urheber geplante Reform des Urheberrechts ist auf Druck der Verlagswirtschaft stark verschlechtert worden. Journalistinnen und Journalisten müssen etwas tun, wenn sich die Situation noch verbessern soll.

Der Bundesrat wird am 13. Mai über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Urhebervertragsrechts beraten (TOP 18, Drucksache 163/16). Der jetzige Textvorschlag wird vom DJV und anderen Verbänden von Urhebern kritisiert. Denn die ursprünglich zu Gunsten der Urheber geplante Reform des Urheberrechts ist auf Druck der Verlagswirtschaft stark verschlechtert worden. 
Kernprobleme des aktuellen Entwurfs:

- Der Grundsatz, dass jede Nutzung des Werkes zu vergüten ist, wurde aus dem Gesetz in dieser klaren Formulierung gestrichen. Es findet sich nunmehr nur noch der Passus im Gesetz, dass bei der Prüfung der Angemessenheit die Häufigkeit zu berücksichtigen ist.

- Das Recht auf Auskunft über Nutzung des Werkes wird für „untergeordnete Werke“ gestrichen. Wie ein Verlegervertreter bereits deutlich machte, werden die Verleger einzelne Beiträge als solche „untergeordnete Werke“ einstufen und Journalisten damit keine Auskunft über die Nutzung ihrer Beiträge erteilen.

- Das Recht auf Rücktritt vom Vertrag wird in untauglicher Weise geregelt und für Journalisten praktisch ausgeschlossen

- Erstmals wird im Gesetz explizit die Zulässigkeit von Verträgen geregelt, mit denen Verleger Journalisten zur Übertragung ausschließlicher Rechte (Buy out) zwingen.


Ausführliche Argumente gegen diesen Ansatz finden sich bei der Initiative Urheberrecht, http://www.urheber.info sowie auch unter http://djv.de/freie

Journalistinnen und Journalistinnen an Tageszeitungen, aber auch an Zeitschriften sollten sich bei ihren Bundestagsabgeordneten und ihrer Landesregierung dafür einsetzen, dass die jetzige Fassung des Gesetzentwurfes geändert wird. Bei den Geschäftsstellen von DJV und dju in ver.di können bei Bedarf Musterschreiben angefordert werden (hob@djv.de), es wird freilich empfohlen, in eigenen Worten und mit eigenen kreativen Mitteln für eine Änderung einzutreten.


MH

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