Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

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Urteil schafft Klarheit

22.03.2019

Das Landgericht Karlsruhe hat geurteilt, dass Produkthinweise von Influencern immer als Werbung zu kennzeichnen sind. Die Grenze zwischen Information und Werbung wurde dadurch klar gezogen.

In dem Rechtsstreit ging es um die junge Influencerin Pamela Reif und ihre Postings. Bezahlte Werbung hatte sie als solche gekennzeichnet. In ihren Texten gab sie aber auch Hinweise auf Kleidung und Modemarken, für die sie kein Geld bekam. Das wurde von ihr dann auch nicht als Werbung ausgewiesen - für die User sah es aber genauso aus. Das Landgericht Karlsruhe kritisierte das als Schleichwerbung und verlangte von ihr, künftig solche Hinweise klar zu kennzeichnen. Was das Urteil für Journalisten und Unternehmen bedeutet, die auf Influencer-Marketing setzen, wird auch heute Thema sein beim DJV-Kongress "Brückenschlag - Kommunikation in unruhigen Zeiten". Wann? Ab 10.00 Uhr in Berlin. Der Twitter-Hashtag lautet #Brückenschlag19. Die Tagung ist ausgebucht, an Diskutanten besteht kein Mangel. Ein Kommentar von Hendrik Zörner
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