Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

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Bundesverfassungsgericht

Was darf der BND?

19.05.2020

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet heute darüber, ob die Journalistenüberwachung des Bundesnachrichtendienstes verfassungskonform ist. Von dem Urteil hängt viel ab.

Überwachung: Was darf der BND? Foto: Karriere.de

Was darf der deutsche Auslandsgeheimdienst? Diese Frage steht im Mittelpunkt des Verfahrens, das heute vom Bundesverfassungsgericht entschieden wird. Nach Auffassung des Bundesnachrichtendienstes und der Bundesregierung spricht nichts dagegen, dass Journalistinnen und Journalisten sowie ihre Hinweisgeber im Ausland ausgespäht werden. Mit wem haben Journalisten Emails ausgetauscht, telefoniert? Welche Websites haben sie besucht? Das kann der BND derzeit noch ungehindert in Erfahrung bringen: im Ausland, aber auch über einen Internetknoten in Deutschland. Deutschlands vermeintliche Sicherheit und die Bestimmungen des BND-Gesetzes liefern die Rechtfertigung für die Aktivitäten, die etwa den Kollegen vom Verfassungsschutz im Inland untersagt sind. Aus Sicht der Bundesregierung haben die deutschen Grundwerte, wie sie die Verfassung festschreibt, keine Gültigkeit außerhalb des deutschen Staatsgebiets. Davon, dass die Menschenrechte universell gelten, wollten die Regierungsvertreter in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht zum BND-Gesetz nichts wissen. Heißt im Klartext: Ein deutscher Journalist kann im Inland auf Pressefreiheit, Redaktionsgeheimnis und Schutz der Privatsphäre pochen. Sobald er die Grenze überschritten hat, um zum Beispiel als Korrespondent in einem anderen Land für ein deutsches Medium zu arbeiten, wird er zum Freiwild für den BND. Das muss ein Ende haben. Deshalb kommt dem Urteil hohe Bedeutung zu, das das Bundesverfassungsgericht am Vormittag in Karlsruhe verkünden will. Hoffentlich siegt die Pressefreiheit. Ein Kommentar von Hendrik Zörner
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