Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

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Deckungszusagen und Vorkasse bei dapd - für Einzelaufträge

08.10.2012

Es gibt bei einigen Freien Post. Vom dapd-Geschäftsführer.


Von Seiten der dapd-nachrichtenagentur GmbH gibt es Post. Der neue Geschäftsführer erteilt einzelnen Freien für einzeln bezeichnete, zukünftige Aufträge "Deckungszusagen".

Was das konkret bedeutet? Wer jetzt liefert, hat insolvenzrechtlich möglicherweise einen Schadensersatzanspruch gegen den Insolvenzverwalter, wenn das Geld am Ende doch nicht fließt. Also unter Umständen mehr als die übrigen "alten" Forderungsgläubiger, die vermutlich eher nur Prozente von ihren Forderungen erhalten werden.

Freie, die auf Grund der Insolvenz wirtschaftlich ohnehin am Boden liegen, müssen natürlich prüfen, ob sie so viel Vertrauen noch aufbringen wollen. Wer es sich leisten kann oder Alternativen hat, sollte unter Umständen antworten, dass nur noch geliefert wird, wenn das Geld innerhalb von maximal zehn Tagen eingeht.

Nach anderen Aussagen gegenüber dem DJV wird seitens dapd gegenüber Freien per Vorkasse gearbeitet. Selbstverständlich wäre das für Freie die optimale Lösung und sollte daher - gerade bei aufwändigeren Projekten wie etwa Berichterstattung über Sporttermine im Ausland - in voller Höhe beansprucht werden.

Der DJV vertritt die Anliegen seiner frei tätigen Kollegen in dieser Sache. Auf den DJV-Internetseiten ist für Mitglieder im Intranet der Zugang zur Mailingliste dapd eingerichtet. Die Rechtsberatung erfolgt über die DJV-Landesverbände.
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