Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

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dapd-Insolvenz

Forderungen bis 28. Februar stellen

13.12.2012

Für mehrere Firmen der dapd-Gruppe wurde jetzt das Insolvenzverfahren eröffnet. Bis zum 28. Februar müssen mögliche Forderungen beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Das betrifft auch die Gehälter und Honorare von dapd-Journalisten. Folgende Firmen sind vom Insolvenzverfahren betroffen: dapd Nachrichtenagentur, dapd Nachrichten, dapd Korrespondenz und Recherche, dapd International und dapd Sport. Zum Insolvenzverwalter wurde der Berliner Rechtsanwalt Christian Köhler-Ma bestellt.

Hendrik Zörner
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