Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

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Personalräte

Freie sollen ausgeschlossen werden

10.11.2020

Der Deutsche Journalisten-Verband wendet sich gegen das Vorhaben der Bundesregierung, die arbeitnehmerähnlichen freien Journalistinnen und Journalisten aus den Personalräten vieler öffentlich- rechtlicher Sender herauszuhalten.

Das hat der DJV in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums für ein neues Bundespersonalvertretungsgesetz deutlich gemacht. Das Papier erweitert zwar den Beschäftigtenbegriff um freie Mitarbeiter und geht damit auf eine Forderung des DJV ein. „Dadurch, dass arbeitnehmerähnliche Freie unter den Beschäftigtenbegriff gefasst werden, gelten für sie die Beteiligungsrechte des Personalrats, sie dürfen den Personalrat wählen und in den Personalrat gewählt werden“, heißt es dazu in der DJV-Stellungnahme wörtlich. Im nächsten Satz des Referentenentwurfs sollen aber diejenigen arbeitnehmerähnlichen Freien vom Beschäftigtenbegriff ausgeschlossen werden, die „maßgeblich an der Programmgestaltung beteiligt“ sind. Laut Begründung des Referentenentwurfs sind das quasi alle Journalisten. „Das benachteiligt rund 6.500 freie Journalisten aus der Deutschen Welle, dem Deutschlandradio und anderen ARD-Anstalten“, kritisiert DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. „Warum die Bundesregierung ausgerechnet die Gruppe der Journalisten aus dem Personalrat ausschließen will, ist nicht nachvollziehbar. Ohne sie würde es keine Sendungen geben.“

In dem Regelwerk des Ministeriums werde, so der DJV-Vorsitzende, ohne ersichtliche Gründe mit zweierlei Maß gemessen. Das verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes. Es dürfe bei der Personalvertretung keine Unterschiede zwischen den für die Sender tätigen Berufsgruppen geben. Der DJV erwarte, dass der Referentenentwurf entsprechend geändert werde.

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:

Hendrik Zörner

Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, djv@djv.de

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