Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

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Digital Zeroes

Gericht bestätigt Regierungsmurks

22.03.2023

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz taugt nichts. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster geurteilt. Sind es eigentlich Juristen, die Gesetze machen, oder Gelegenheitsarbeiter?

Facebook: Transparenz unnötig.

Mit großem Getöse hat die CDU-geführte Bundesregierung vor Jahren das damals neue Netzwerkdurchsetzungsgesetz angepriesen. Der Staat habe jetzt endlich die Möglichkeit, gezielt gegen Hass im Netz vorzugehen, hieß es von Regierungsseite.
Die großen IT-Unternehmen wie Google und Facebook zeigten dem deutschen Digitalgesetz von Anfang an die kalte Schulter. Und spätestens jetzt hat diese Haltung auch noch die Weihen eines Obergerichts erfahren. Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied nun, dass Plattformen wie Facebook nicht verpflichtet sind, ihre Löschentscheidungen zu begründen oder transparent zu machen. Und warum nicht? Weil es sich um ein deutsches Gesetz handelt, das nicht europaweit gültig ist. Deshalb kann ein IT-Unternehmen mit Sitz in Irland getrost ignorieren, was der deutsche Gesetzgeber einst beschlossen hat.
Das hätte der deutschen Ministerialbürokratie eigentlich bekannt sein müssen, als sie sich an die Formulierung des NetzDG gemacht hat. Sollte es entsprechende Bedenken gegeben haben, sind sie zwischen Aktendeckeln verstaubt. Dass man so keine sinnvolle und zeitgemäße Digitalisierung in die Wege leitet, scheint in Berlin noch nicht allzu bekannt zu sein.
Ein Kommentar von Hendrik Zörner

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