Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

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Justiz gegen Bild TV

Gong zur nächsten Runde

26.10.2022

Wegen der Übernahme von Filmmaterial am Abend der Bundestagswahl hat Bild TV die nächste juristische Niederlage erlitten. Jetzt hofft Springer auf den Bundesgerichtshof.

Erst im September hatte das Kammergericht Berlin die Übernahme eines Fernsehinterviews der Öffentlich-Rechtlichen mit dem damaligen CDU-Generalsekretär am Abend der Bundestagswahl durch Bild TV scharf verurteilt. Bild TV habe nicht nur das Urheberrecht verletzt, die Übernahme des Interviews sei auch unzulässig gewesen, meinte das Gericht.
Das Oberlandesgericht Köln urteilte nun in einem einstweiligen Verfügungsverfahren erneut gegen Bild TV. Der Sender hätte eine Passage aus der "Berliner Runde" von ARD und ZDF nicht ausstrahlen dürfen: "Urheberrechtswidrig", entschied das OLG und bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts Köln. Das Urteil ist nun rechtskräftig.
Mehrere Gerichte, die zu ein und derselben Rechtsauffassung gelangen, können Axel Springer offenbar nicht beeindrucken. Denn der Konzern teilte mit, dass jetzt der Bundesgerichtshof entscheiden solle. Man darf gespannt sein, wie der BGH die Sache sieht.
Ein Kommentar von Hendrik Zörner

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