Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

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Arbeitgeberforderung

Hände weg vom Streikrecht!

22.02.2023

Der Deutsche Journalisten-Verband weist die Forderung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) nach einer gesetzlichen Einschränkung des Streikrechts entschieden zurück.

BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter hatte zuvor mit Blick auf die Warnstreiks an deutschen Flughäfen gesetzliche Regelungen für Arbeitsniederlegungen gefordert, weil das deutsche Arbeitskampfrecht „zunehmend unberechenbar“ sei. „Wenn ein Arbeitskampf erfolgreich sein soll, muss er den Arbeitgebern weh tun“, sagt DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. Dazu gehöre, dass Gewerkschaften zu Warnstreiks auch kurzfristig und nicht mit langer Vorlaufzeit aufrufen dürften. Das zeige sich nicht zuletzt beim Mitteldeutschen Rundfunk, wo der DJV für den heutigen Mittwoch zum Warnstreik aufgerufen hat.

Der DJV-Vorsitzende bedauert in dem Zusammenhang, dass die Arbeitgeber politische Schützenhilfe von der CDU-Mittelstandsvereinigung bekommen, die sich ebenfalls für gesetzliche Hürden des Streikrechts ausgesprochen hat: „Anstelle von Gedankenspielen über die Einschränkung eines Grundrechts sind konstruktive Lösungen von Tarifkonflikten gefragt. Da sind verhandlungsfähige Arbeitgeberangebote immer noch das beste Mittel.“

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:

Hendrik Zörner

Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, djv@djv.de

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