Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

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Todeslisten

Jetzt also Politiker

29.04.2021

Nach der Verabschiedung des Infektionsschutzgesetzes sind Todeslisten aufgetaucht, auf denen Politiker stehen. Die Sicherheitsbehörden nehmen die Drohungen ernst. Solche Listen sind nicht neu. Bisher richteten sie sich vor allem gegen Journalisten und Kommunalpolitiker.

Bundestag: im Visier. Foto: DBT Jörg Müller

Der Bundestag hatte das Infektionsschutzgesetz, das unter anderem ächtlich Ausgangssperren vorsieht, in namentlicher Abstimmung beschlossen. Im Messangerdienst Telegram war nachzulesen, wie die Bundestagsabgeordneten abgestimmt hatten. Kurz danach tauchten Todeslisten auf, die die Namen der Befürworter des Gesetzes enthalten sollen. Wie die "Welt" berichtet, hat das Bundeskriminalamt die betroffenen Fraktionen des Bundestags informiert.
Erhalten die Abgeordneten jetzt Polizeischutz? Werden Sie auf Schritt und Tritt von Polizisten begleitet? Eher nicht, zumal das wahrscheinlich gar nicht durchführbar wäre.
Vor Jahren schon kursierten im Netz Steckbriefe und Feindeslisten gegen Journalisten, die regelmäßig über die rechtsextrme Szene berichteten. Persönliche Daten und Fotos waren darin enthalten. Das Drohpotential war erheblich, die Absicht klar: Die Journalisten sollten eingeschüchtert werden. Dass sich die Sicherheitsbehörden damals intensiv um den Schutz der Berichterstatter gekümmert hätten, ist nicht bekannt.
Wie ernst die Ermittlungsbehörden solche Listen nehmen, lässt sich nur schwer einschätzen. Offizielle Statements dazu gibt es nicht, rechtskräftige Urteile gegen die Verfasser der Hassbotschaften auch nicht.
Die Ermittler sollten die Todeslisten sehr ernst nehmen und nicht erst dann tätig werden, wenn ein Politiker oder Journalist zum Gewaltopfer wird.
Ein Kommentar von Hendrik Zörner

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