Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

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Vorratsdatenspeicherung

Keine Verschärfung

27.07.2020

Der Deutsche Journalisten-Verband ruft Bundesjustizministerin Christine Lambrecht auf, dem Bestreben des Bundesinnenministers zur Verlängerung der Datenspeicherfristen nicht nachzugeben.

Die umstrittene Vorratsdatenspeicherung muss aus Sicht von Deutschlands größter Journalistenorganisation abgeschafft und nicht verlängert werden. Hintergrund sind Berichte über einen Vorstoß von Bundesinnenminister Horst Seehofer gegenüber dem Justizministerium, die Speicherfrist auf sechs Monate zu erweitern. Das sei, so der Minister, zur Bekämpfung des Kindesmissbrauchs erforderlich. „Das Strafverfolgungsinteresse des Staates steht nicht zur Diskussion“, erklärt DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. „Es darf aber durch pauschale Verschärfungen nicht zu einer noch massiveren Einschränkung der Grundrechte, insbesondere der Pressefreiheit führen.“

Der DJV-Vorsitzende erinnert in dem Zusammenhang daran, dass der DJV bereits im Gesetzgebungsverfahren zur Vorratsdatenspeicherung 2015 auf die Gefahren für Pressefreiheit, Redaktionsgeheimnis und Informantenschutz zusammen mit mehreren Medienverbänden und -unternehmen hingewiesen habe. Die anlasslose Speicherung von Verbindungsdaten der Telekommunikation ist aus Sicht des DJV nicht vereinbar mit den Anforderungen von Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof an den Datenschutz. Überall: „Seehofers Vorstoß verschärft die problematische rechtliche Situation noch weiter, weil die erforderlichen Differenzierungen fehlen.“ Es sei ratsam, dass die Bundesregierung erst ein noch ausstehendes Urteil des EuGH zur Datenspeicherung abwarte, statt auf den populistischen Zug des Innenministers aufzuspringen.




Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
Bei Rückfragen:
Tel. 030/72 62 79 20, djv@djv.
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