Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

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Koalitionsausschuss

Kurzarbeitergeld läuft weiter

26.08.2020

Der Koalitionsausschuss hat sich darauf verständigt, das Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate Dauer zu verlängern. Das ist gut für redaktionelle Arbeitsplätze.

Geld: Differenz ausgleichen. Foto: Lernen net

Große Entlassungswellen blieben den Medienunternehmen in Deutschland - wie auch den meisten anderen Branchen - seit Beginn der Corona-Pandemie erspart. Wesentlichen Anteil daran haben das Kurzarbeitergeld und die engagierte Nutzung dieses Instruments durch die Regierung. Durch die Aufstockung auf bis zu 87 Prozent wird der wirtschaftliche Absturz der Betroffenen in ein tiefes Loch verhindert.
Insbesondere Zeitungsverlage haben vom Kurzarbeitergeld Gebrauch gemacht: während des Lockdowns vor allem im Verlag und in der Anzeigenabteilung, aber nach und nach auch in den Redaktionen. Denn obwohl viele Zeitungen deutliche Zuwächse bei den Abonnements gewannen, sind ihnen die Anzeigenaufträge weggebrochen. Die Verluste sollen gewaltig sein, heißt es. Entsprechend gekürzt wurde vielerorts auch der redaktionelle Raum einer Zeitung. Die Folge: Kurzarbeit für Redakteure.
Die wirtschaftliche Erholung lässt auf sich warten. Zwar geht es bergauf, aber das Vor-Corona-Niveau ist noch in weiter Ferne. Deshalb hat der Koalitionsausschuss rechtzeitig die Weichen gestellt und die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes beschlossen. Längstens 24 Monate sollen Unternehmen davon Gebrauch machen können. Und auch die Aufstockung wird es weiter geben.
Viele Verlage, aber längst nicht alle gleichen ihren Redakteuren die Differenz zum Vollgehalt aus. Die Entscheidung des Koalitionsausschusses sollte deshalb als Signal verstanden werden.
Ein Kommentar von Hendrik Zörner

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