Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

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Urheberrecht

Leistungsschutzrecht: Debatte zur Geisterstunde

29.11.2012

Erste Lesung des Verlegergesetzes im Bundestag

Zur Geisterstunde, in der Nacht vom 29. auf 30. November gegen 0.10 Uhr wird der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf des Verlegergesetzes in Sachen Leistungsschutz beraten:

Mit dem Entwurf der Bundesregierung für ein siebtes Gesetz zur Änderung des Urheberrechts (17/11470) befasst sich der Bundestag in halbstündiger erster Lesung ab 0.10 Uhr. Ziel der Gesetzesänderung ist ein verbesserter Schutz von Presseerzeugnissen im Internet. Ziel des geplanten neuen Leistungsschutzrechts ist es, Zeitungs- und Zeitschriftenverleger vor "systematischen Zugriffen" auf ihre Leistungen von Suchmaschinen und News-Aggregatoren zu schützen. (bundestag.de)

Die Debatte kann per TV, Internet-Livestream und auch nachträglich über bundestag.de verfolgt werden.

Nach der ersten Lesung wird das Gesetz zur Beratung in die Ausschüsse des Bundestags überwiesen. Dort besteht noch die Möglichkeit von Stellungnahmen, Änderungen und Ergänzungsanträgen. Zu den Forderungen des DJV gehört unter anderem eine klare Regelung, mit denen die Urheberrechte der Journalisten vor Einschränkungen geschützt werden. Außerdem wird die Zuständigkeit einer Verwertungsgesellschaft für die Geltendmachung eines Leistungsschutzrechts gefordert, um eine angemessene Verteilung der Einnahmen an die Urheber zu gewährleisten.


MH
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