Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

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Gesundheitsportal vor Gericht

Neuer Ärger für Spahn

09.02.2021

Jens Spahn hat bei der Kooperation mit Google keine glückliche Hand bewiesen. Morgen fällt das erste Gerichtsurteil dazu.

Jens Spahn: Pressefreiheit verletzt? Foto: BMG/Maximilian König

Es hätte so schön werden können: Alle Informationen rund um Corona zentral aus einer Hand, und zwar aus der des Fachministers. Keine Umwege über Redaktionen mehr, die an den schönen Texten etwas zu mäkeln haben, keine Diskussionen, ob ein Thema überhaupt ein Thema ist. Stattdessen ein schickes Internetportal, auf dem die Bürger alles finden und das den Gesundheitsminister Jens Spahn gut aussehen lässt. Und damit auch alles ganz schnell und einfach gefunden wird, gibt es gleich eine exklusive Kooperation mit dem Unternehmen, das für das Finden im Internet geschaffen wurde: Google.
Die Rede ist vom Portal "gesund.bund.de" und der Zusammenarbeit zwischen Bundesgesundheitsministerium und Google. Im Herbst letzten Jahres hatte schon die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein die Einleitung eines Verfahrens angekündigt. Zwei Verlage haben mit ihrem Protest gegen die Kooperation Ernst gemacht und Klage eingereicht. Das Portal Netdoktor.de aus dem Burda-Konzern hat sowohl gegen Google als auch gegen den Bund geklagt. Das Urteil soll am morgigen Mittwoch fallen. Ebenfalls vor Gericht steht der Wort & Bild-Verlag mit seiner Apotheken-Umschau. Die Vorwürfe heißen Marktmissbrauch und Verletzung der Pressefreiheit.
Wir sind gespannt, wie das Landgericht München entscheidet. Und was die Bundeskanzlerin von einem Minister in ihrem Kabinett hält, der womöglich wegen der Verletzung eines Grundrechts verurteilt wird.
Ein Kommentar von Hendrik Zörner

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