Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

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Corona-Krise

NRW-Soforthilfe - erste Informationen online

26.03.2020

Während an den genauen Formularen noch bis zum Freitag gearbeitet wird, sind die ersten Informationen über die NRW-Finanzhilfen für Corona-Betroffene jetzt online zu finden. Danach ist von einer Hilfsbedürftigkeit nur dann auszugehen, wenn " erhebliche Finanzierungsengpässe und wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona vorliegen". Das soll dann gelten:
  • "wenn sich für den Monat, in dem der Antrag gestellt wird, ein Umsatz- bzw. Honorarrückgang von mindestens 50 Prozent verglichen mit dem durchschnittlichen monatlichen Umsatz (bezogen auf den aktuellen und die zwei vorangegangenen Monate) im Vorjahr ergibt. Rechenbeispiel: Durchschnittlicher Umsatz Januar bis März 2019: 10.000 Euro, aktueller Umsatz März 2020: 5.000 Euro
  • oder der Betrieb auf behördliche Anordnung wegen der Corona-Krise geschlossen wurde
  • oder die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, um die kurzfristigen Verbindlichkeiten des des Unternehmens (bspw. Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten) zu zahlen (= Finanzierungsengpass)"
Auch dürfen die Antragsteller zum Stichtag 31. Dezember 2019 nicht schon in finanziellen Schwierigkeiten gewesen sein.

Mehr zu Antragsvoraussetzungen, Höhe der Hilfe und Berechnung der Arbeitsplatzzahl unter

https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020 MH
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