Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

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Corona-Krise

Stundung der Beiträge bei der Krankenkasse möglich

25.03.2020

Es gibt Freie, die aus unterschiedlichen Gründen nicht in der Künstlersozialversicherung, sondern nur freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung als Selbständige versichert sind. Angesicht von Finanzproblemen in der Corona-Krise bieten ihnen die Krankenkasse die Möglichkeit der Beitragsstundung an. So schreibt beispielsweise die AOK Plus:"Stundung auch für Selbstständige möglich Auch freiwillig versicherte Selbstständige können auf die Unterstützung der AOK PLUS bauen. "Keiner muss Angst haben, nicht adäquat versorgt zu werden", versichert Iris Kloppich, Vorsitzende der Versichertenseite des Verwaltungsrates der AOK PLUS. Kann ein Versicherter aufgrund der aktuellen Situation seine Beiträge nicht zahlen, können diese bis zum 30. September 2020 gestundet werden. Bestehen bereits Stundungsvereinbarungen mit Ratenzahlungen, so können diese bis 30. September 2020 ausgesetzt werden. Leistungen werden in diesen Fällen dennoch gewährt. "Wir haben auch unbürokratisch eine Regelung für die künftige Beitragsfestsetzung getroffen", sagt Kloppich. Jeder Einzelfall werde individuell beurteilt. Die Versicherten sollten auf die AOK PLUS zukommen und formlos einen Antrag stellen, in dem sie konkret begründen, wodurch es zu Einbußen kommt und wie hoch der geschätzte Gewinn ist. "Hier kann dann durchaus auch eine Null stehen", so Kloppich. Die vorübergehende Beitragsfestsetzung, vorerst bis zum 30. September 2020, erfolgt dann in der gesetzlichen Mindeststufe.
Kunden sollten sich bei Schwierigkeiten aufgrund der Corona-Pandemie individuell und zeitnah bei der AOK PLUS melden: kostenlos unter der Rufnummer 0800 1059000 oder per Mail an service@plus.aok.de." (Quelle: aok.de)
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