Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

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Hasskriminalität

Wann kommt die Auskunftssperre?

23.07.2020

Vor mehr als einem Monat hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität verabschiedet. Es sieht auch die Möglichkeit von Auskunftssperren im Melderegister vor. Die kämen bedrohten Journalisten zugute.

Am Gesetz gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität gibt es viel zu kritisieren. Unter anderem, dass Berufsgeheimnisträger, zu denen auch die Journalisten gehören, nicht explizit von der Herausgabepflicht von Passwörtern an Ermittlungsbehörden ausgenommen sind. Darüber hinaus fehlt der qualifizierte Richtervorbehalt. Es besteht die Gefahr, dass investigativ recherchierende Journalisten elektronisch ausgespäht werden können, wenn ein ehrgeiziger Staatsanwalt das will.

Aber das Gesetz hat auch sein Gutes. Es beinhaltet nämlich eine Ergänzung des Meldegesetzes, nach der Journalisten ihre Adresse im Melderegister sperren lassen können. Ein spezieller Bedrohungsnachweis muss dafür nicht vorgelegt werden. Die Berufsangabe reicht aus.

Gerade in diesen Tagen bekommt die Auskunftssperre eine bedrückende Aktualität. Denn fast täglich tauchen neue Morddrohungen auf. Die meisten richten sich gegen Politiker, einige aber auch gegen Prominente und Journalisten. So wurde "Welt"-Korrespondent Deniz Yücel mit einer Morddrohung bedacht. Für alle Journalisten, die ins Fadenkreuz der Verbrecher geraten können, ist die Auskunftssperre zwar kein Allheilmittel, aber ein Schritt zum eigenen Schutz.

Wann das Gesetz in Kraft tritt, ist jedoch offen. Zurzeit liegt es beim Bundespräsidenten zur Unterschrift. Ein Kommentar von Hendrik Zörner
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