Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

Aktuelles

Informationsfreiheitsgesetze

WDR muss in Vertragsangelegenheiten informieren

26.06.2013

Auskunftsrechte gestärkt


Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) ist endgültig einem Journalisten unterlegen, der Informationen über Vertragsangelegenheiten des Senders verlangt hatte. Das Bundesverwaltungsgericht wies jetzt eine Beschwerde des WDR zurück, mit der die Anstalt eine Revision eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) erreichen wollte. Das OVG NRW hatte im Jahr 2012 über die Auslegung des WDR-Gesetzes entschieden (Urteil hier).

Im § 55 a WDR-Gesetz ist bestimmt, dass das Informationsfreiheitsgesetz des Landes NRW Anwendung auf den WDR finde, es sei denn, "dass journalistisch-redaktionelle Informationen betroffen sind".

Das OVG NRW hatte geurteilt, dass der Begriff der Verwaltungstätigkeit weit auszulegen sei. Den WDR hatte das Gericht entsprechend angewiesen, unter Berücksichtigung eventueller Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Geschäftspartnern sowie von Persönlichkeitsrechten handelnder Personen neu über den Antrag auf Auskunft zu entscheiden. Dabei hatte es auch darauf hingewiesen, dass solche Rechte abzuwägen seien mit dem öffentlichen Interesse am Informationszugang.

In der Konsequenz bedeutet die Entscheidung beispielsweise, dass nicht nur Auskünfte zum Gebühreneinzug verlangt werden können, sondern beispielsweise auch zur Vergabe von Verträgen für so genannte Drittsendezeiten. Darüber hinaus können Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie Persönlichkeitsrechte nicht mehr per se als Argument gegen ein Auskunftsbegehren verwendet werden.

Der Sender muss stattdessen darlegen können (was im Zweifel gerichtlich überprüft werden kann), dass er bei seiner Verweigerung auch das öffentliche Interesse am Vorgang mit ins Kalkül gezogen hat. Wenn dieses augenscheinlich schwer wiegt (z.B. im Zusammenhang mit Korruptionsvorwürfen), müsste das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis sicherlich zurückstehen.

Geklagt hatte mit Unterstützung des DJV-Landesverbandes NRW der freie Journalist Marvin Oppong. In seinem Blog oppong.wordpress.com finden sich weitere Informationen zum Klageverfahren.

DJV-Mitglieder können im DJV-Intranet die Aufzeichnung des Webinars vom 24. Juni 2013 zum Thema "Auskunftsrechte für Journalisten" sowie die dazugehörigen Folien kostenfrei herunterladen.


Michael Hirschler, hir@djv.de
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