News für Freie
FDP will die Künstlersozialabgabe auf Versicherte begrenzen
Getrieben von den Arbeitgebern, fordert die FDP Maßnahmen, die das System der Künstlerosozialversicherung in Frage stellen
Die FDP plant nach ihrem Wahlprogramm zu den Bundestagswahlen, die Künstlersozialabgabe nur noch für Personen zu erheben, die in der Künstlersozialversicherung versichert werden: "Wir Liberale sprechen uns für eine Reform der Künstlersozialversicherung aus. Insbesondere soll in Zukunft vermieden werden, dass für künstlerische Leistungen Beiträge gezahlt werden, wenn die Erbringer der Leistung gar nicht Mitglied der Künstlersozialversicherung sind."
Dabei übersieht die FDP die Aussagen des maßgeblichen Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 1987 zur Künstlersozialabgabe. Darin hatte das höchste deutsche Gericht festgestellt, dass die Abgabepflicht auch für Nichtversicherte Wettbewerbsvorteile von Unternehmen vermeiden sollte, die vor allem auf Nichtversicherte setzen. Darüber hinaus würde die Differenzierung zwischen Versicherten und Nichtversicherten für erheblichen Abrechnungsaufwand in Unternehmen führen. Versicherte würden bei Aufträgen diskriminiert, die Einnahmen der Künstlersozialkasse würden stark sinken und die Abgabe für die übrigen Unternehmen schnell zweistellig werden.
Alles spricht dafür, dass hinter dieser Forderung das Lobbying der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) steht. Sie scheint innerhalb der Gremien der Deutschen Rentenversicherung (DRV) die Arbeit der Prüfdienste zu blockieren, indem sie sich gegen regelmäßige Prüfungen der Abgabepflicht wendet, und betreibt aktuell ein Verfahren, mit dem die Künstlersozialabgabe durch die Versicherten erhoben werden soll.
Die FDP, die das Künstlersozialversicherungsgesetz in der bestehenden Form 1982 zusammen mit der SPD eingeführt hat, will sich offenbar unter dem Druck der Arbeitgeberfraktion klammheimlich aus dem System davon stehlen. Hier fragt sich, warum die Kultur- und Sozialpolitiker in der FDP diese Forderung des Wahlprogramms nicht verhindert haben.
MH
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