Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

News für Freie

Praktische Hilfe

Journalist*innen und Corona

12.03.2020

Mit kaum einem anderen Thema haben Journalistinnen und Journalisten in diesen Tagen so viel zu tun wie mit dem Corona-Virus. Sie sammeln Informationen über die Ausbreitung der Infektionen, über die Empfehlungen von Behörden, über Schutzmaßnahmen und nicht zuletzt auch über die Stimmung in der Bevölkerung. Sie führen Interviews, machen Bilder, sammeln Hintergrund, schreiben, senden und posten. Denn die Menschen wollen und müssen wissen, was Corona für jeden einzelnen bedeutet oder bedeuten kann.

Empfehlungen und Verhaltensregeln für alle Bürger*innen hat das Bundesgesundheitsministerium veröffentlicht. Journalist*innen können auch selbst betroffen sein – zumindest von den Auswirkungen der Krankheit. Hier einige Informationen und Tipps vom DJV: Redakteur*innen Zunächst sollte bei Hinweisen auf eine individuelle Gefährdungslage mit dem Arbeitgeber geklärt werden, ob die journalistische Tätigkeit für eine Übergangszeit von zu Hause ausgeübt werden kann („Home Office“). Große Verlage wie Gruner + Jahr oder die Rheinische Post ermöglichen ihren Beschäftigten aktuell solche Lösungen. Im Übrigen gilt für angestellte Journalist*innen das gleiche wie für die angestellten Arbeitnehmer*innen aller anderen Wirtschaftsbranchen: Wenn sie erkranken oder wenn Quarantäne angeordnet wird, besteht für die Dauer von maximal sechs Wochen die Arbeitgeberpflicht zur Lohnfortzahlung. Im Anschluss daran greift das Krankengeld der Krankenkassen. Tarifverträge im Zeitungs- und Zeitschriftenbereich enthalten die Regel, dass der Arbeitgeber die Differenz zwischen Krankengeld und Gehalt für eine Übergangszeit ausgleicht. Die Dauer dieser Zahlungen hängt von der Betriebszugehörigkeit des Redakteurs bzw. der Redakteurin ab. Arbeitnehmer*innen und Selbstständige, die unter behördlich angeordnete Quarantäne gestellt werden, können auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes Verdienstausfall und Betriebskostenzuschüsse geltend machen. In jedem Bundesland sind dafür allerdings eigene Behörden zuständig, so ist es z.B. in Nordrhein-Westfalen je nach Region entweder der Landschaftsverband Rheinland (LVR) oder Westfalen-Lippe (LWL). Tariflich erfasste Rundfunk-Freie Wenn eine Krankschreibung vorliegt, greift die Honorarfortzahlung für die Dauer von regelmäßig sechs Wochen durch die Rundfunkanstalt. Wer gesetzlich versichert ist, erhält ab der siebten Woche Krankengeld von der Krankenkasse.Journalist*innen, die von einer Dienstreise in ein Risikogebiet wie den Iran zurückkehren und sich freiwillig in Quarantäne begeben, können davon ausgehen, dass ihr Honorar weiter gezahlt wird. Das zumindest praktiziert derzeit die Deutsche Welle. Nichttarifliche Freie Freie Journalist*innen außerhalb der Rundfunkanstalten können Krankengeld bei der Künstlersozialkasse erst ab der siebten Woche beantragen. Ein Anspruch auf Honorarfortzahlung in einer ersten Zeit oder auch den ersten sechs Wochen kann je nach Vertragsgestaltung oder konkreter Form der Mitarbeit bei einigen Verlagen, Produktionsfirmen und Portalbetreibern in Betracht kommen, gerade wenn beispielsweise eine Tätigkeit als Pauschalist/in oder feste/r Freie/r ausgeübt wird, hierzu ist aber eine juristische Beratung im Einzelfall erforderlich.

Bei besonderer Vorversicherung können Freie Krankengeld bereits ab der dritten Woche bekommen. Bei Privatversicherten kommt es darauf an, ob sie eine Krankengeldversicherung abgeschlossen haben und ab wann diese leisten soll. Ansprüche gegenüber Auftraggebern Soweit Redaktionen den Freien Aufträge zur Berichterstattung, zur Recherche oder für Redaktionsschichten erteilt haben, richten sich die Ansprüche der Freien nach dem Vertragsrecht. Das kann das inviduelle Vertragsrecht des konkreten Vertragsverhältnisses sein, das durch vertragliche Bestimmungen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftraggeber und/oder der Freien selbst gestaltet wird. Außerdem kann auch das allgemeine Vertragsrecht eine Rolle spielen. Grundsätzlich gilt der Grundsatz: "Verträge sind einzuhalten", und das gebieten auch das Fairness-Prinzip ("Treu und Glauben") und die soziale Verantwortung der Auftraggeber. Wenn Auftraggeber dennoch nicht zahlen wollen, ist eine juristische Beratung sinnvoll. Besser als Rechtsstreitigkeiten ist allemal, wenn Auftraggeber und Freie sich darauf einigen, die Arbeit im Home-Office durchzuführen oder Ersatztätigkeiten ausgeübt werden können. Wer in der Medienwirtschaft in der Weiterbildung tätig ist, sollte die Chance erhalten, dieses online mit Webinartechnik durchführen zu können, oder diesen Vorschlag selbst einreichen. Arbeitslosenversicherung Selbstständige Freie, die eine Freiwillige Arbeitslosenversicherung besitzen, können bei einem Auftragsrückgang auf weniger als 15 Stunden pro Woche einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I geltend machen. Problem allerdings: nach derzeitiger Rechtslage darf dieser Anspruch nur zweimal angemeldet werden, danach ist eine weitere Versicherung in der Freiwilligen Arbeitslosenversicherung nicht möglich.

News für Freie

Pressefreiheit

Serbische Journalisten suchen Schutz im Ausland

21.03.24

"Die Bedrohungen gegenüber meiner Person haben ein unerträgliches Maß erreicht", berichtete eine Journalistin aus Serbien am 18. März  auf einer Onlineveranstaltung der Europäischen Journalisten-Föderation (EJF). "Ich denke,...

Cicero

Verdientes Urteil

15.02.24

Das Magazin Cicero hat einen juristischen Sieg gegen das Bundeswirtschaftsministerium errungen: Das Ministerium muss die Akten zu einer möglichen Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken herausrücken.

DJV wirkt

Bund führt Mindesthonorare für Freie ein

13.02.24

Der Deutsche Journalisten-Verband begrüßt die Einführung von Mindesthonoraren für freie Journalistinnen und Journalisten bei Institutionen, die Fördermittel des Bundes erhalten.

Springer

Deal mit Open AI

15.12.23

Springer hat mit Open AI einen Vertrag über die Nutzung redaktioneller Inhalte aus mehreren seiner Medien für ChatGPT geschlossen. Es geht um einen zweistelligen Millionenbetrag. Vorbild für andere Medienhäuser?

Zeitungsjournalisten

Inflationsausgleich vereinbart

02.10.23

Die Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen erhalten ab Oktober eine monatliche Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 120 Euro.

Appell an Roth

Mindesthonorare für Freie

25.09.23

Der Deutsche Journalisten-Verband fordert Kulturstaatsministerin Claudia Roth auf, bei der Definition einer Honoraruntergrenze für Künstlerinnen und Künstler die freien Journalisten nicht zu vergessen.

Fotografie

Politiker vor die Linse

02.08.23

Die bayerische Staatskanzlei gibt unter Markus Söder zehnmal soviel für Fotografen aus wie unter seinem Vorgänger Horst Seehofer. Gut für die Berufsfotografen. Das Vorbild von Robert Habeck macht in Bayern tatsächlich Schule....

Auskunftsrecht

Schlappe für Hamburger Polizei

26.07.23

Mit ihrer Blockadehaltung gegen eine Journalistin des Stern kam die Hamburger Polizei nicht durch. Das Gericht verurteilte die Behörde dazu, Auskunft zu erteilen. Gut so.

Künstlersozialkasse

Abbuchung für Juli 2023 ist korrekt trotz irreführender Empfängerangabe

10.07.23

Wilhelmshaven, 10. Juli 2023 (fw/KSK, hir/DJV). In den letzten Tagen ist es bei der Abbuchung der Versicherungsbeiträge und der monatlichen Vorauszahlungen/Künstlersozialabgabe durch die Postbank zu einer Textänderung gekommen,...

Presseauskunft

Finanzministerium muss reden

06.07.23

Justitia hat gesprochen: Das Bundesfinanzministerium muss Pressefragen zu den Hintergründen eines Grußworts von Christian Lindner beantworten. Der Ressortchef hat bislang gemauert.

Bildjournalismus

Frist läuft ab - jetzt noch schnell die Honorare für 2022 bei der VG Bild-Kunst melden!

01.06.23

Für die Wahrnehmungsberechtigten der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst tickt die Uhr: nur noch bis zum 30. Juni 2023 können sie ihre Meldungen einreichen. Da dieses mittlerweile auch online möglich ist, gibt es auch keine...

Medieninformationen

Gesetz angemahnt

19.05.23

Der Deutsche Journalisten-Verband fordert die Ampelkoalition auf, das im Koalitionsvertrag versprochene Auskunftsrecht für Medien endlich in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen.

News 1 bis 12 von 855

Schon gewusst?Der DJV vertritt seine Mitglieder in zahlreichen Gremien und Einrichtungen der Medien. Rundfunkräte, Medienanstalten, Pressevversorgungswerk, VG WORT, VG BILD KUNST, Künstlersozialkasse

In den Aufsichtsgremien vieler Rundfunkanstalten der ARD sitzen nicht nur Politiker. Foto: Hirschler

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