News für Freie
Absicherung im Ausland: Neue und bisherige Angebote
Die Internationale Journalisten-Föderation hat ein neues Angebot für Journalisten im Ausland
Zu den bislang und weiterhin empfohlenen Angeboten gehören:
- die Versicherungsberatung über den DJV-Versicherungsmakler Helge Kühl (http://vs.djv.de, Telefon +49 (0) 4346 - 29602-00) hkuehl@djv.de, der individuell geeignete Versicherungsangebote macht (und auch anonyme Versicherungsvoranfragen, damit ein eventuell vorhandenen Risiko nicht gleich in einer Versicherungsdatenbank landet), hier wäre ja an Beratung zu Kranken-, Pflege-, Berufsunfähigkeitsversicherung samt Rücktransport zu denken,
- außerdem das Presseversorgungswerk wegen Berufsunfähigkeit und Hinterbliebenenversorgung,
- außerdem die (für Selbständige freiwillige) Versicherung über die Verwaltungsberufsgenossenschaft oder die für Kameraleute und Fotografen, Videojournalisten auch bei Selbständigen Pflichtversicherung bei der Berufsgenossenschaft ETEM (wohlgemerkt die Berufsgenossenschaft ZUSÄTZLICH zu einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung). Hierbei ist auch auf die hervorragenden Sicherheitstrainings für Journalisten hinzuweisen, die von der BG ETEM in Hammelburg angeboten werden.
Private Absicherung, Presseversorgungswerk und die Berufsgenossenschaft sind übrigens nicht alternativ gemeint, sondern in der Regel parallel. Beispielsweise ist jeder Angestellte automatisch in der Berufsgenossenschaft, wenn er dienstlich ins Ausland muss, und hat trotzdem (oft) noch seine private Versicherung bei der Presseversorgung (oder einem anderen Anbieter). Warum sollten also Freie weniger Schutz versichern wollen als Redakteure? Freie müssen sich allerdings im Unterschied zu Redakteuren selbst um die Absicherung bei der Berufsgenossenschaft kümmern.
Das IFJ-Angebot ist nach DJV-Ansicht vor allem geeignet für Leute, die aus irgendeinem Grund nicht in die deutschen Versicherungen kommen, z.B. weil sie dauerhaft im Ausland arbeiten und daher nicht in die Berufsgenossenschaft kommen und/oder die Tarife der Presseversorgung oder anderer Berufsunfähigkeitsversicherungen nicht zahlen wollen/können und/oder auch nicht in Deutschland Krankenversicherungen abschließen wollen/können. Wie gesagt, ist ein Problem natürlich, dass der DJV-Rechtsschutz eine Klage in "Great Britain" gegen die Versicherung kaum finanzieren kann, wegen der unkalkulierbaren Rechtsanwaltskosten, daher würde der DJV die IFJ-Versicherung nur für die genannten Sonderfälle und auch erst nach Beratung durch den DJV-Versicherungsmakler Kühl empfehlen.
Besonders interessant ist im IFJ-Bereich eher das neue, geplante Angebot einer Versicherung zu Gunsten der ausländischen Fixer. Das wäre etwas, womit man bei einer Produktion im Ausland mit etwas besserem Gewissen mit Ortskräften produzieren würde.
Unterlagen zur Versicherung gibt es hier als PDF: http://www.bit.ly/insuranceforjournalists (Download per Dropbox)
Eine Videoaufzeichnung des Webinars vom 9. Mai 2017 findet sich auch auf YouTube: https://youtu.be/6kVq3j3BcSw
Die Aufzeichnung des Webinar kann auch hier aus der Dropbox im Format mp4 heruntergeladen werden: http://bit.ly/insuranceforjournalistsvid
Michael Hirschler, hir@djv.de
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