News für Freie
Angst vor Scheinselbständigkeit und Vergütungsklagen
Hubert Burda Media, einer der größten deutschen Verlags- und Medienkonzerne, fürchtet sich vor Problemen mit der Scheinselbständigkeit. Gleichzeitig will das Medienhaus den Klagen von freien Mitarbeitern wegen zu niedriger Vergütung einen Riegel vorschieben.
In der Richtlinie sind Fragebögen zu den Umständen der Beschäftigung enthalten, die von den Freien, aber auch den Redaktionen auszufüllen sind. In Zweifelsfällen sollen Freie zuerst zur Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung geschickt werden. Während des Klärungsprozesses dürfen sie dann nur für das Medienhaus tätig sein, wenn sie eine ausreichende eigene Absicherung nachweisen.
Der Verlag will sich offenbar im gleichen Zug auch einem ganz anderen Thema widmen: der Gefahr, durch freie Mitarbeiter wegen zu niedrigen Honoraren auf Nachzahlung verklagt zu werden. Bekanntlich sieht das deutsche Urheberrechtsgesetz seit dem Jahr 2002 durch, dass Urheber einen Rechtsanspruch auf eine angemessene Vergütung haben.
Laut einer Mustervorlage des Verlags müssen Freie bei Beauftragung eine Erklärung unterschreiben, nach der das Honorar als angemessen anzusehen ist: "Die Parteien haben das obige Honorar gemeinsam im Hinblick darauf festgelegt, was zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nach Art und Umfang üblich und redlich ist."
DJV-Juristen halten die Rechtswirksamkeit einer derartigen, einseitig festgelegten Erklärung für höchst zweifelhaft. Sie fordern seit langem, dass Burda Vereinbarungen mit den Verbänden trifft, in denen die angemessene Vergütung fair geregelt ist. Entsprechende Verhandlungen mit dem Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) zeigten aber zuletzt kaum Fortschritte. So will Burda jetzt offenbar den Status quo seiner Honorare weiter einseitig regeln.
MH
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