News für Freie
Autoren sitzen auf rechtlich heißem Stuhl
Nicht nur kostenlos arbeiten, sondern (fast) komplette Rechte übertragen und auch noch die Haftung übernehmen, Autoren im Würgegriff
Die deutsche Huffington Post geht an den Start, und Autoren sind gefunden. Prominente, Minderprominente und gänzlich Unbekannte, die jetzt auf mehr Breitenwirksamkeit hoffen. Sie alle eint, dass es kein Geld gibt, und das ist in den Nutzungsbedingungen der "HuffPo" auch festgeschrieben:
"Sie bestätigen, dass Sie kein Recht auf Vergütung, Entlohnung oder andere Vorteile in Bezug auf die von Ihnen veröffentlichten Inhalte haben und dies auch nicht erwarten. Die Gegenleistung, die Sie für das Einsenden von Inhalten an unsere Webseite erhalten, ist die Werbung, die Ihre Inhalte dabei und durch unsere weitere, gemäß Klausel 3 dieser Bedingungen lizenzierte Nutzung erhalten."
Auch deutlich wird, dass die HuffPo die Nichtbezahlung nicht daran hindert, ihre Autoren genau wie zahlende Medienauftraggeber mit Knebelverträgen weitgehend rechtlos zu stellen. Die Beiträge, die eingestellt werden, gehören fortan der HuffPo, soweit nicht bereits vorher andere Rechte eingeräumt waren. Auch wenn - vermutlich absichtlich - das Wort "Exklusivität" fehlt, laufen die Regelungen auf ein exklusives Nutzungsrecht der HuffPo an den Beiträgen hinaus, denn wer Beiträge der HuffPo - und das sind, solange die Bedingungen nicht geändert bzw. präzisiert werden, auch die eigenen - nutzen will, kann das nicht ohne das Einverständnis der HuffPo:
"Soweit nicht ausdrücklich genehmigt dürfen Sie keinen Teil unserer Webseite und keinen ihrer Inhalte kopieren, reproduzieren, verbreiten, veröffentlichen, in eine Datenbank eingeben, anzeigen, ausführen, ändern, Derivate davon erstellen, übermitteln oder in irgendeiner Art und Weise nutzen (...)"
Autoren stellen also Beiträge kostenlos ein, und dürfen anschließend bei Tomorrow Focus darum betteln, sie auch an anderen Orten, etwa im eigenen Blog oder einem eBook-Sammelband veröffentlichen zu dürfen?
Die Rechte der HuffPo bleiben eben nicht auf die Website beschränkt, sondern sind praktisch unbegrenzt und gelten sogar bis 70 Jahre nach dem Tod (Dauer der gesetzlichen Schutzfrist), damit ja kein Angehöriger im Todesfall auf die Idee kommt, Geld einzufordern:
"Wenn Sie Inhalte auf unsere Website übertragen bzw. auf dieser veröffentlichen (ungeachtet der Form oder des Trägermediums der Inhalte wie Texte, Videos, Fotos, Audiomaterial oder Sonstiges), gewähren Sie uns und der AOL EUROPE HOLDINGS (2) MEDIA & CIE S.E.N.C (Luxemburg) das übertragbare und (mit Ausnahme der Rechte gemäß § 42 des deutschen Urheberrechtsgesetzes (UrhG)) unwiderrufliche Recht, weltweit und für die gesetzliche Dauer des Rechtsschutzes von geistigem Eigentum, mit dem Recht zur Unterlizenzvergabe für die erwähnten Rechte:
• Inhalte zu kopieren, mit allen bekannten und künftig entwickelten Mitteln und in allen Formen, wie beispielsweise Papier, elektronisch, magnetisch, optisch oder digital, auf Servern, Audio-/visuelle Aufnahmen, TV-Übertragungen, Disketten, R.A.M., R.O.M., CD, DVD, Festplatten, Magnetbändern usw. und
• Inhalte im Einklang mit Ihrem Urheberpersönlichkeitsrecht zu verändern oder adaptieren (z. B. zusammenzufassen, zu kürzen, zu übersetzen etc.) sowie davon abgeleitete Werke zu erstellen, und
• Inhalte auf unserer Website und in anderen Publikationen unter der Marke „Huffington Post" sowie auf Websites von Drittparteien zu zeigen und zu veröffentlichen, mit denen wir gemeinsam Inhalte unterstützen, verteilen, ausschöpfen oder syndizieren (entweder in der veröffentlichten Form oder abgeleitet oder verändert, unabhängig davon, ob der Beitrag mit anderen Arbeiten ähnlicher Art verknüpft ist oder nicht, vollständig oder in Auszügen), und zwar mit allen bekannten oder unbekannten Verbreitungs- oder Übertragungsmedien, unabhängig ob per Satellit oder Kabel oder per elektronischer Kommunikation, insbesondere Internet, und die Inhalte auf Servern, elektronischen und digitalen Medien, Audio-/visuellen Aufzeichnungen zu speichern, sowie für Live-Streaming und TV-Übertragungen zu nutzen, und
• die Inhalte zur Förderung unserer Publikationen bzw. Ihrer Inhalte in unseren Publikationen zu nutzen, so dass die Inhalte oder die Förderung der Inhalte von Kunden gesehen werden können." Nun mag es so sein, dass den illustren Bundesministerinnen, Ex-Chefs von Telekommunkationsriesen und Modeschöpfern egal ist, was mit den Beiträgen, die von (mitunter amtlich bezahlten) Ghostwritern erstellt wurden, so alles passieren kann. Für Autoren, die vielleicht doch noch einmal als Weiterverwertung von Beiträgen gedacht haben mögen, wird das vielleicht dann doch eine negative Überraschung sein.
Richtig gefährlich wird es dann allerdings, wenn es um Haftung geht. Wer sich Inhalte kostenlos von Autoren besorgt, sollte ja eigentlich die (recht kleine) Größe haben, mögliche Risiken von Publikationen selbst zu tragen. Zu diesem Zweck gibt es selbstverständlich Versicherungen, gegen die sich Tomorrow Focus sehr einfach versichern kann.
Stattdessen wird in den Nutzungsbedingungen die volle Haftung für Probleme geregelt, einschließlich Rechtsverteidigungskosten und mehr:
"Sie tragen die alleinige Verantwortung für jeglichen Schaden, der uns entsteht, falls Sie schuldhaft gegen unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen oder Ihre Zusicherungen und Garantien schuldhaft nicht einhalten: Sie erklären Sich damit einverstanden, uns und unsere verbundenen Unternehmen sowie deren Mitarbeiter, Direktoren, Führungskräfte, Geschäftsführer, Angestellte, Aktionäre, Vertreter und Lizenzgeber von allen Verlusten, Auslagen, Schadenersatzansprüchen und Kosten einschließlich angemessener Anwaltskosten freizustellen und schadlos zu halten, die sich aufgrund Ihres schuldhaften Verstoßes gegen unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen oder gegen Ihre Zusicherungen und Garantien ergeben. "
Was bei der HuffPo in den offiziellen Lobgesängen so gemütlich herüberkommt mit Bürgerjournalismus und "Jeder kann mitmachen", bekommt im Kleingedruckten geradezu shakespearianische Züge, hier sind Autoren plötzlich mittelalterlichen Begriffen wie "Garantien" und "Schuld" ausgesetzt. Eigentlich fehlt nur noch, dass, wer diesen Ansprüchen trotzen sollte, jederzeit in den Schuldturm der Feste München verbracht oder gleich ins Stammland bzw. nach Guantanamo ausgeflogen werden kann.
Es ist nicht nachvollziehbar, warum die unbezahlten Autoren der HuffPo die Kosten der Top-Anwälte des reichen Tomorrow-Focus-Verlags bezahlen sollten und für den Verdruss, den ihre prominent platzierten Beiträge das eine oder andere Mal auslösen werden, auch noch Schadensersatz leisten müssen. Jedes Medienunternehmen kann Versicherungen abschließen und im Übrigen einen Topf für Haftungsfälle anlegen, ohne die Autoren mit solchen Würgeklauseln zu belästigen.
In sozialen Netzwerken war übrigens bereits der beruhigend gemeinte Hinweis zu finden, auch bei anderen Medien würden entsprechende Knebelverträge herausgegeben werden. Das zwar mag so sein - aber auch dort gibt es Kritik und Proteste, die oft genug zu einer Verhinderung bzw. Abschaffung solcher Regelungen geführt haben. Kein Grund also, bei der Onlinepostille aus München in irgendeiner Weise mit Kritik hinter dem Berg zu halten.
Autor: Michael Hirschler, hir@djv.de
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