News für Freie
Bayern zahlt jetzt für Oktober bis Dezember bis zu 1.180 Euro "Unternehmerlohn"
Die Bayerische Staatsregierung hat jetzt ein Soloselbstständigenprogramm aufgesetzt, von dem freie Journalistinnen und Journalisten in der Corona-Krise profitieren können. Sie können bis zu 1.180 Euro für die Monate Oktober bis Dezember 2020 erhalten. Gleichzeitig ist nicht klar, ob es die gleiche Förderung auch ab Januar geben soll.
Auf bayern-innovativ infomiert sie wie folgt über den Verfahrensweg:
Wer wird unterstützt?
Antragsberechtigt sind Künstlerinnen und Künstler sowie Angehörige kulturnaher Berufe mit bestehendem Hauptwohnsitz in Bayern (Stichtag: 1. Oktober 2020), die spätestens seit 1. Februar 2020 eine künstlerische, publizistische oder kulturnahe Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausüben.
Weitere Voraussetzungen
Personen müssen als Soloselbstständige oder in abhängiger Beschäftigung mit wechselnden Engagements und/oder bei unterschiedlichen Arbeitgebern tätig sein. Als Soloselbstständige gelten Antragsteller, die keine Mitarbeiter beschäftigen.
Voraussetzung ist, dass die Antragsteller:
-nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sind oder
- den Lebensunterhalt überwiegend aus erwerbsmäßiger künstlerischer oder publizistischer Tätigkeit gemäß dem Katalog der Künstlersozialkasse bestreiten oder
- den Lebensunterhalt überwiegend aus erwerbsmäßiger Tätigkeit in kulturnahen Bereichen bestreiten; hierunter fallen beispielsweise die Tätigkeiten im Bereich Veranstaltungsorganisation und -management, als Kulturvermittler, Künstlervermittler, -manager und -agent, Pädagoge und Techniker, soweit diese sich jeweils auf den Kulturbereich beziehen (Musik, Theater und darstellende Künste, bildende Kunst und Design, Film und Medien, Heimat- und Geschichtspflege, Literatur, Museen und Ausstellungen).
Weitere Voraussetzung ist ein erheblicher Umsatzrückgang, d.h. der Antragsteller muss nachweisen, dass die durchschnittlichen monatlichen Gesamteinnahmen im Antragszeitraum (Okt. - Dez.2020) verglichen mit den durchschnittlichen monatlichen Gesamteinnahmen des Jahres 2019 durch Einnahmeausfälle aufgrund der Corona-Pandemie um mindestens 30 Prozent zurückgegangen sind.
Was wird unterstützt?
Als Finanzhilfen werden ein fiktiver Unternehmerlohn in Höhe des Umsatzrückgangs im Antragszeitraum, höchstens jedoch 1.180 Euro pro Antragsmonat, sowie sowie ggf. der Ersatz der nachgewiesenen Kosten für die Mithilfe eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers, vereidigten Buchprüfers oder Rechtsanwalts im Rahmen der Antragstellung gewährt.
Wie wird unterstützt?
Der Antragsteller stellt bei der zuständigen Bewilligungsstelle einen Antrag auf Gewährung eines fiktiven Unternehmerlohns in Höhe des Umsatzrückgangs im Antragszeitraum, höchstens jedoch 1.180 Euro pro Antragsmonat.
Die Antragstellung erfolgt elektronisch auf bayern-innovativ.de (Link hier).
Zuständig für die Prüfung, Bewilligung und Auszahlung der Finanzhilfe sind die jeweils zuständigen Bezirksregierungen."
Der DJV hatte zuletzt mit Schreiben seiner Landesverbände an die Politik appelliert, mehr für die Selbständigen zu unternehmen und dabei auf das Beispiel von Baden-Württemberg verwiesen, wo schon seit längerer Zeit 1.180 Euro im Monat als "Unternehmerlohn" gezahlt werden.
Michael Hirschler, hir@djv.de
News für Freie
„Anonymous“-Attacken auf Organisatoren der Initiative Urheberrecht
Vermeintliche Netzfreunde stellen Daten von Webadministratoren der Urheberinitiative zusammen
Neue Wege gehen: Webinare für Gründer und Netzmacher
Schnee und Eis auf allen Wegen? Keine Frage, zu unseren Webinaren kommen Sie immer durch.
Arbeitsagentur dürfen Gründer nicht auf beliebige Jobs verweisen
Urteil des Sozialgerichts Mannheim stärkt Gründer mit Ausbildung
Europäische Zentralbank kann "zur Währungsstabilität" Auskunft verweigern
Europäische Zentralbank (EZB) kann Zugang zu Dokumenten verweigern, wenn die wirtschaftliche Stabilität durch die Verbreitung von Informationen gefährdet erscheint
Institut der Arbeitsagentur schlägt Befristung von Sozialleistungen für Selbständige vor
„Immer mehr Selbständige müssen aufstocken“, meldeten viele Medien am 4. Dezember nach Bekanntwerden einer neuen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Doch gab es wirklich einen Anlass für den...
Wenn aus Blogs Geschäftsmodelle werden
Viele Blogs wandeln sich von persönlichen Tagebüchern zu professionellen Onlinemagazinen. Könnten Blogs zur alternative Einnahmequelle für freie Journalisten werden?
e-hots***.com-Seite nicht aufrufen
Internetseite sorgt für Aufregung bei Bildjournalisten
Social Media für Profis - Material jetzt im DJV-Intranet
Viel Lob gab es für das "Webinar Social Media für Profis" am 29. November. Jetzt gibt es die Aufzeichnung und Unterlagen im DJV-Intranet.
Leistungsschutzrecht: Die Debatte
Der Bundestag debattierte am 29. November über den Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht
Leistungsschutzrecht: Debatte zur Geisterstunde
Erste Lesung des Verlegergesetzes im Bundestag
Boykottaufruf gegen Brodcast Text International
Absenkung der Honorare: Protest der Freien in Finnland gegen die Übersetzungsfirma BTI. Auch freie Journalisten in audio-visuellen Medien betroffen.
Kündigung von festen Freien: 3 Wochen Klagefrist
Wer wie ein Arbeitnehmer tätig war, muss jetzt eventuell klagen
Schon gewusst?Service, von dem gerade freie Journalisten profitieren, bietet die DJV-Verlags- und Service-GmbH. Fachliteratur, Soft-/Hardware, günstige Konditionen bei Autovermietern und Hotels.
Schon gewusst?Service, von dem gerade freie Journalisten profitieren, bietet die DJV-Verlags- und Service-GmbH. Fachliteratur, Soft-/Hardware, günstige Konditionen bei Autovermietern und Hotels.
freienblog
Weitere interessante Themen
Selbstverlag
Ihr eigenes Buch machen, also eBook oder Printexemplar, mit vonjournalisten.de
...mehr
DJV, Verband der Freien
Über 15.000 Freie sind Mitglied im DJV. Warum, steht in unserem Flyer.
...mehr