Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

News für Freie

Corona-Krise

Bundeszuschüsse nicht für den Lebensunterhalt gedacht

02.04.2020

Bund und Länder wollen den Selbständigen in der Corona-Krise unbürokratisch helfen: für manche Antragsteller im Bundesgebiet hat das in Blitzgeschwindigkeit auch funktioniert. Das Geld, mehere tausend Euro, ist bereits auf dem Konto, und alles per online abgewickelt. So wird es beispielsweise aus Berlin oder Nordrhein-Westfalen berichtet. Das liegt offenbar auch daran, dass im ersten Anlauf in vielen - nicht allen - Bundesländern Landesprogramme geschaffen wurden, die ganz pragmatisch darauf angelegt sind, den Selbständigen zu helfen. So wird in Nordrhein-Westfalen auf Nachfrage ganz klar mitgeteilt, dass Selibständige die Mittel auch nutzen dürfen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Eigentlich logisch, denn wie soll ein Einzelunternehmen weiter existieren können, wenn die/der Besitzer/in kein Geld zur Verfügung hat, um Lebensmittel zu kaufen? Da die Landesprogramme allerdings zunehmend erschöpft sind und vor allem auf Bundesmittel umgestellt wird, rücken die härteren Regelungen des Bundes in den Vordergrund: die Bundesregierung will ihr Geld nur für Betriebsausgaben zur Verfügung stellen. Wer Probleme mit dem Lebensunterhalt hat, möge sich um Arbeitslosengeld II, sprich Hartz IV, bemühen, so die Mitteilung. Natürlich das für Corona-Zeiten ein wenig humaner gestaltete Arbeitslosengeld II, bei dem auch die bislang bewohnte Wohnung anstandslos und ohne Kritik an der Größe der Wohnung bezahlt wird, und auch nur "erhebliches Vermögen" noch ein Verweigerungsgrund für eine Leistung sein kann. Gleichwohl: Arbeitslosengeld II, keine wirklich schöne Perspektive auf den ersten Blick. Die Steuerberatung mag dazu raten, angesichts solcher durchaus harsch klingender Aussagen gelassen zu bleiben. Denn was Betriebsausgaben sind, kann ein Unternehmen oder dessen Steuerberatung flexibel und  im Rahmen geltender Steuergesetze durchaus kreativ definieren. Möglicherweise hat die Bundesregierung oder deren durchaus auch kreativen Beamtinnen und Beamten genau diese Gestaltungsmöglichkeiten im Blick. Was heißen würde: wer den Zuschuss beantragt, muss halt bei Nachfragen geltend machen, dass das Geld für den Ankauf des jetzt notwendigen Pkw (in Corona-Zeiten raten ja sogar Landesregierungen von der Nutzung des ÖPNV ab) benötigt würde, oder einen Computer oder ausgedehnte Geschäftsreisen. Fragen Sie Ihre Steuerberatung.

Nicht alle Selbständigen möchten sich auf die Argumentation gewiefter Steuerberater/innen verlassen, sondern stellen die Frage, warum es nicht eine Stufe einfacher oder ehrlicher sein kann. Ein Unternehmen kann nur funktionieren, wenn es seinen Betreiber/innen auch eine Entnahme zum Lebensunterhalt gestattet. Warum sonst würde es existieren? Warum so kompliziert?

Die Bundespolitik kann darauf natürlich antworten, dass sie mit ihren Regelungen einem Teil der Selbständigen sogar noch einmal extra - - - hilft. Denn wenn der Zuschuss nur Betriebsausgaben dient, kann er bei einem Antrag auf Arbeitslosengeld II oder eine andere Sozialleistung nicht angerechnet werden. Für einen bestimmten Personenkreis, beispielsweise Selbständige mit großer Familie, können die 3.000 Euro pro Monat damit noch einmal durch 2.000 - 3.000 Euro Arbeitslosengeld II ergänzt werden, vor allem weil für die Corona-Krise auch noch jedwede Miete übernommen wird. So gesehen sprechen wir hier von Leistungen, die in Einzelfällen in der Gesamtsumme 6.000 Euro im Monat und mehr erreichen können. Und die Krankenversicherung ist dann auch noch einmal dabei.

Benachteiligt sehen sich da vielleicht am Ende nur diejenigen, die keine größeren Betriebsausgaben geltend machen können, andererseits aber immer noch Sparguthaben vorweisen, die auch nach den für Corona-Zeiten reformierten Arbeitslosengeld-II-Regeln "erhebliches Vermögen" haben, was dem Vernehmen nach bei ungefähr 60.000 Euro pro Haushalts"vorstand" und 30.000 Euro pro weiterer Person im Haushalt gelten soll. Oder die einfach mit einer Person zusammenleben, die selbst noch ausreichendes Einkommen hat. Sie bekommen in dieser Konstellation im Zweifelsfalle keine Zuschüsse und kein Arbeitslosengeld II.

Die Sozial- und die Wirtschaftspolitik mag antworten, es sei nie eine Lösung zu finden, die für alle ideal sei. Wer sich nach wie vor als betroffen ansieht (auch nach Rücksprache mit der eigenen Steuerberatung), mag seinen Verband ansprechen und mit ihm nach Vorschlägen suchen. Für Journalistinnen und Journalisten steht der DJV natürlich als Ansprechpartner für die Mitglieder zur Verfügung.


Michael Hirschler, hir@djv.de

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