News für Freie
Bundeszuschüsse nicht für den Lebensunterhalt gedacht
Nicht alle Selbständigen möchten sich auf die Argumentation gewiefter Steuerberater/innen verlassen, sondern stellen die Frage, warum es nicht eine Stufe einfacher oder ehrlicher sein kann. Ein Unternehmen kann nur funktionieren, wenn es seinen Betreiber/innen auch eine Entnahme zum Lebensunterhalt gestattet. Warum sonst würde es existieren? Warum so kompliziert?
Die Bundespolitik kann darauf natürlich antworten, dass sie mit ihren Regelungen einem Teil der Selbständigen sogar noch einmal extra - - - hilft. Denn wenn der Zuschuss nur Betriebsausgaben dient, kann er bei einem Antrag auf Arbeitslosengeld II oder eine andere Sozialleistung nicht angerechnet werden. Für einen bestimmten Personenkreis, beispielsweise Selbständige mit großer Familie, können die 3.000 Euro pro Monat damit noch einmal durch 2.000 - 3.000 Euro Arbeitslosengeld II ergänzt werden, vor allem weil für die Corona-Krise auch noch jedwede Miete übernommen wird. So gesehen sprechen wir hier von Leistungen, die in Einzelfällen in der Gesamtsumme 6.000 Euro im Monat und mehr erreichen können. Und die Krankenversicherung ist dann auch noch einmal dabei.
Benachteiligt sehen sich da vielleicht am Ende nur diejenigen, die keine größeren Betriebsausgaben geltend machen können, andererseits aber immer noch Sparguthaben vorweisen, die auch nach den für Corona-Zeiten reformierten Arbeitslosengeld-II-Regeln "erhebliches Vermögen" haben, was dem Vernehmen nach bei ungefähr 60.000 Euro pro Haushalts"vorstand" und 30.000 Euro pro weiterer Person im Haushalt gelten soll. Oder die einfach mit einer Person zusammenleben, die selbst noch ausreichendes Einkommen hat. Sie bekommen in dieser Konstellation im Zweifelsfalle keine Zuschüsse und kein Arbeitslosengeld II.
Die Sozial- und die Wirtschaftspolitik mag antworten, es sei nie eine Lösung zu finden, die für alle ideal sei. Wer sich nach wie vor als betroffen ansieht (auch nach Rücksprache mit der eigenen Steuerberatung), mag seinen Verband ansprechen und mit ihm nach Vorschlägen suchen. Für Journalistinnen und Journalisten steht der DJV natürlich als Ansprechpartner für die Mitglieder zur Verfügung.
Michael Hirschler, hir@djv.de
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Schon gewusst? Der DJV erteilt nicht nur kostenlose Rechtsberatung für Mitglieder, sondern auch kostenlosen Rechtsschutz in Berufsfragen. Für mehrere hunderttausend Euro im Jahr. Rechtsschutz - ein Angebot, das viele andere Verbände nicht bieten.
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