Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

News für Freie

Corona-Krise

Bundeszuschüsse nicht für den Lebensunterhalt gedacht

02.04.2020

Bund und Länder wollen den Selbständigen in der Corona-Krise unbürokratisch helfen: für manche Antragsteller im Bundesgebiet hat das in Blitzgeschwindigkeit auch funktioniert. Das Geld, mehere tausend Euro, ist bereits auf dem Konto, und alles per online abgewickelt. So wird es beispielsweise aus Berlin oder Nordrhein-Westfalen berichtet. Das liegt offenbar auch daran, dass im ersten Anlauf in vielen - nicht allen - Bundesländern Landesprogramme geschaffen wurden, die ganz pragmatisch darauf angelegt sind, den Selbständigen zu helfen. So wird in Nordrhein-Westfalen auf Nachfrage ganz klar mitgeteilt, dass Selibständige die Mittel auch nutzen dürfen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Eigentlich logisch, denn wie soll ein Einzelunternehmen weiter existieren können, wenn die/der Besitzer/in kein Geld zur Verfügung hat, um Lebensmittel zu kaufen? Da die Landesprogramme allerdings zunehmend erschöpft sind und vor allem auf Bundesmittel umgestellt wird, rücken die härteren Regelungen des Bundes in den Vordergrund: die Bundesregierung will ihr Geld nur für Betriebsausgaben zur Verfügung stellen. Wer Probleme mit dem Lebensunterhalt hat, möge sich um Arbeitslosengeld II, sprich Hartz IV, bemühen, so die Mitteilung. Natürlich das für Corona-Zeiten ein wenig humaner gestaltete Arbeitslosengeld II, bei dem auch die bislang bewohnte Wohnung anstandslos und ohne Kritik an der Größe der Wohnung bezahlt wird, und auch nur "erhebliches Vermögen" noch ein Verweigerungsgrund für eine Leistung sein kann. Gleichwohl: Arbeitslosengeld II, keine wirklich schöne Perspektive auf den ersten Blick. Die Steuerberatung mag dazu raten, angesichts solcher durchaus harsch klingender Aussagen gelassen zu bleiben. Denn was Betriebsausgaben sind, kann ein Unternehmen oder dessen Steuerberatung flexibel und  im Rahmen geltender Steuergesetze durchaus kreativ definieren. Möglicherweise hat die Bundesregierung oder deren durchaus auch kreativen Beamtinnen und Beamten genau diese Gestaltungsmöglichkeiten im Blick. Was heißen würde: wer den Zuschuss beantragt, muss halt bei Nachfragen geltend machen, dass das Geld für den Ankauf des jetzt notwendigen Pkw (in Corona-Zeiten raten ja sogar Landesregierungen von der Nutzung des ÖPNV ab) benötigt würde, oder einen Computer oder ausgedehnte Geschäftsreisen. Fragen Sie Ihre Steuerberatung.

Nicht alle Selbständigen möchten sich auf die Argumentation gewiefter Steuerberater/innen verlassen, sondern stellen die Frage, warum es nicht eine Stufe einfacher oder ehrlicher sein kann. Ein Unternehmen kann nur funktionieren, wenn es seinen Betreiber/innen auch eine Entnahme zum Lebensunterhalt gestattet. Warum sonst würde es existieren? Warum so kompliziert?

Die Bundespolitik kann darauf natürlich antworten, dass sie mit ihren Regelungen einem Teil der Selbständigen sogar noch einmal extra - - - hilft. Denn wenn der Zuschuss nur Betriebsausgaben dient, kann er bei einem Antrag auf Arbeitslosengeld II oder eine andere Sozialleistung nicht angerechnet werden. Für einen bestimmten Personenkreis, beispielsweise Selbständige mit großer Familie, können die 3.000 Euro pro Monat damit noch einmal durch 2.000 - 3.000 Euro Arbeitslosengeld II ergänzt werden, vor allem weil für die Corona-Krise auch noch jedwede Miete übernommen wird. So gesehen sprechen wir hier von Leistungen, die in Einzelfällen in der Gesamtsumme 6.000 Euro im Monat und mehr erreichen können. Und die Krankenversicherung ist dann auch noch einmal dabei.

Benachteiligt sehen sich da vielleicht am Ende nur diejenigen, die keine größeren Betriebsausgaben geltend machen können, andererseits aber immer noch Sparguthaben vorweisen, die auch nach den für Corona-Zeiten reformierten Arbeitslosengeld-II-Regeln "erhebliches Vermögen" haben, was dem Vernehmen nach bei ungefähr 60.000 Euro pro Haushalts"vorstand" und 30.000 Euro pro weiterer Person im Haushalt gelten soll. Oder die einfach mit einer Person zusammenleben, die selbst noch ausreichendes Einkommen hat. Sie bekommen in dieser Konstellation im Zweifelsfalle keine Zuschüsse und kein Arbeitslosengeld II.

Die Sozial- und die Wirtschaftspolitik mag antworten, es sei nie eine Lösung zu finden, die für alle ideal sei. Wer sich nach wie vor als betroffen ansieht (auch nach Rücksprache mit der eigenen Steuerberatung), mag seinen Verband ansprechen und mit ihm nach Vorschlägen suchen. Für Journalistinnen und Journalisten steht der DJV natürlich als Ansprechpartner für die Mitglieder zur Verfügung.


Michael Hirschler, hir@djv.de

News für Freie

Verdachtsberichterstattung

Journalisten dürfen für Berichterstattung auf Pressesprecher des Stasi-Beauftragten vertrauen

14.12.12

Bundesgerichtshof stärkt der Presse den Rücken

Technik

Die Trögerliste der journalistischen Webprogrammier-Hilfen

14.12.12

Für Journalisten, die anspruchsvolle Webprojekte bauen wollen

Urteil

Meine Interviewfrage gehört mir - Urheberrecht von Journalisten

14.12.12

Wenn ein Interviewpartner die Fragen des Journalisten ungefragt ins Netz stellt, verletzt er damit das Urheberrecht des Fragesteller. Das gilt selbst dann, wenn die dazu passenden Antworten ebenfalls dazu stellt.

Urteil

Urheberrechtsverletzung auch durch "veralteten" Link auf Foto, so Oberlandesgericht Karlsruhe

14.12.12

Redaktionen und Webmaster aufgepasst: Das Recht am Bild ist auch im Web zu beachten

Wirtschaftsmisere

Was ist ein freier Autor?

13.12.12

Robert Benchley wusste die Antwort.

Existenzgründung

Gründungshilfen für Journalisten mit Behinderungen?

13.12.12

Unterstützung zur Teilhabe am Arbeitsleben - auch für künftige Freie

dapd-Insolvenz

Forderungen bis 28. Februar stellen

13.12.12

Für mehrere Firmen der dapd-Gruppe wurde jetzt das Insolvenzverfahren eröffnet. Bis zum 28. Februar müssen mögliche Forderungen beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Das betrifft auch die Gehälter und Honorare von...

Datenangriff

„Anonymous“-Attacken auf Organisatoren der Initiative Urheberrecht

11.12.12

Vermeintliche Netzfreunde stellen Daten von Webadministratoren der Urheberinitiative zusammen

Gründen & Chancen

Neue Wege gehen: Webinare für Gründer und Netzmacher

10.12.12

Schnee und Eis auf allen Wegen? Keine Frage, zu unseren Webinaren kommen Sie immer durch.

Gründungszuschuss

Arbeitsagentur dürfen Gründer nicht auf beliebige Jobs verweisen

06.12.12

Urteil des Sozialgerichts Mannheim stärkt Gründer mit Ausbildung

Auskunftsrechte

Europäische Zentralbank kann "zur Währungsstabilität" Auskunft verweigern

06.12.12

Europäische Zentralbank (EZB) kann Zugang zu Dokumenten verweigern, wenn die wirtschaftliche Stabilität durch die Verbreitung von Informationen gefährdet erscheint

Grundeinkommen

Institut der Arbeitsagentur schlägt Befristung von Sozialleistungen für Selbständige vor

05.12.12

„Immer mehr Selbständige müssen aufstocken“, meldeten viele Medien am 4. Dezember nach Bekanntwerden einer neuen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Doch gab es wirklich einen Anlass für den...

News 769 bis 780 von 858

Schon gewusst?Rund 60 Prozent aller Freien arbeiten aus Überzeugung hauptberuflich frei, 40 Prozent sind als Freie tätig, weil sie keine Anstellung finden (Quelle: DJV-Umfrage 2014).

Auch bei der EU in Brüssel sind viele Freie unterwegs - nicht immer freiwillig frei. Foto: Hirschler

Schon gewusst?Rund 60 Prozent aller Freien arbeiten aus Überzeugung hauptberuflich frei, 40 Prozent sind als Freie tätig, weil sie keine Anstellung finden (Quelle: DJV-Umfrage 2014).

freienblog

Weitere interessante Themen

Newsletter

Cookie Einstellungen